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In seinem Urteil vom 15.04.2021 hat das Arbeitsgericht Köln die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen behördlich angeordneter Quarantäne für sittenwidrig erklärt.

Was ist im Detail vorgefallen?

Der Dachdecker im vorliegenden Fall ist in einem Kleinbetrieb tätig. Er musste sich, auf Anordnung des Gesundheitsamts, in häusliche Quarantäne begeben, nachdem er als Kontaktperson einer mit Covid-19 infizierten Patientin identifiziert wurde. Sein Arbeitgeber, ein Dachdeckerbetrieb, vermutete die Vorspiegelung falscher Tatsachen und forderte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes. Diese hat der Arbeitnehmer sodann beim Gesundheitsamt eingefordert. Als die Bestätigung jedoch einige Tage später nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer.

Es folgte eine Klage des Arbeitnehmers gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Köln.

Wie fiel das Urteil aus?

Grundsätzlich ist das Kündigungsschutzgesetz auf Kleinbetriebe nicht anwendbar. So brauchen Arbeitgeber*innen von Kleinbetrieben keinen Kündigungsgrund anzugeben. Dennoch hat das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers in diesem Fallstattgegeben. Das liegt daran, dass die Kündigung von vornherein sitten- und treuwidrig war. Der Arbeitnehmer hat sich bloß an die allgemeinen behördlich angeordneten Quarantänevorschriften gehalten und kann hierfür nicht bestraft werden.Der Arbeitgeber forderte den Arbeitnehmer sogar auf, entgegen der Quarantänevorschriften, im Betrieb zu erscheinen. Für das Arbeitsgericht ein zusätzlicher Grund der Kündigungsschutzklage stattzugeben.

Was ist in der Praxis zu beachten?

Arbeitgeber*innen sollten ihre Arbeitnehmer*innen nicht dem Druck aussetzen, die Quarantänevorschriften zu missachten. Die Vorgaben sind behördlich angeordnet und müssensowohl von Arbeitgeber*innen als auch von Arbeitnehmer*innen berücksichtigt werden.

Wenn die Arbeitnehmer*innen in engem zeitlichem Zusammenhang mit einer behördlich odergesetzlich angeordneten Quarantäne eine Kündigung erhalten, haben sie nach diesem Urteil des Arbeitsgerichts Köln gute Chancen, dagegen vorzugehen.

Sind Sie von einer Kündigung aufgrund einer Quarantäne betroffen, müssen Sie als Arbeitnehmer*in innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Andernfalls gilt die Kündigung trotz Sittenwidrigkeit als gerechtfertigt.

Siehe auch: ArbG Köln, Urteil vom 15.04.2021 -8 Ca 7334/20

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Rechtsanwalt Patrick FinkeRechtsanwalt
PATRICK FINKE
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