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Wie eine Abfindung versteuert werden muss, ist eine häufig gestellte Frage. Alle Arbeitnehmer wissen, dass Sie ihr regelmäßiges Einkommen versteuern müssen und vom Bruttogehalt noch die Steuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Gilt das auch für die Abfindung? Diese Frage klären wir in diesem Blog-Beitrag und geben einen kurzen und verständlichen Überblick über die Details.

Die Kurzfassung vorweg: Ja, Sie müssen Ihre Abfindung versteuern – so ähnlich wie Sie es von Ihrem Einkommen gewohnt sind. Allerdings müssen Sie auf Ihre Abfindung lediglich Einkommenssteuer bezahlen und keine Sozialversicherungsbeiträge (wie Kranken- oder Rentenversicherung). Wie hoch die Steuer auf die Abfindung ausfällt, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  1. Der Höhe Ihrer Abfindung
  2. Der Höhe Ihres sonstigen Jahreseinkommens
  3. Der sogenannten “Fünftelregelung”

Weiter unten erklären die beiden letzten Faktoren und wie sie die Steuer beeinflussen, die Sie auf Ihre Abfindung bezahlen müssen. Davor klären wir allerdings noch zwei weitere grundsätzliche Punkte zum Thema Abfindung. Nämlich die Frage nach dem Anspruch und der Höhe.

 

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Grundsätzlich gibt es für Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber – mit Ausnahmen – keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ob Sie eine Abfindung erhalten, hängt also von der konkreten Situation und dem Verhandlungsgeschick von Ihnen bzw. Ihrem Anwalt ab. Falls Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Abfindung benötigen, sehen Sie sich unsere Seiten zum Thema “Arbeitsrecht“, “Abfindung bei der Kündigung Schwerbehinderter” sowie “Wie lange Sperrzeit bei Abfindung?” an.

 

Höhe der Abfindung

Auch bei der Höhe der Abfindung spielen die konkrete Situation der Kündigung sowie Ihr Verhandlungsgeschick eine entscheidende Rolle. Beraten Sie sich im Falle einer Kündigung oder Abfindung immer mit einem Rechtsanwalt, um alle nötigen Details zu Ihrem Einzelfall zu erfahren. Kontaktieren Sie uns dafür gerne!

Allerdings gibt es einige Anhaltspunkte, nach denen die Höhe einer Abfindung in der Regel berechnet wird. Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner können Sie eine mögliche Abfindung berechnen.

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Abfindung versteuern – Einkommen und Fünftelregelung sind entscheidend

Wie oben bereits erwähnt, ist eine Abfindung einkommenssteuerpflichtig, denn sie gilt als „außerordentliche Einkunft“ im Sinne von § 34 EStG.

Um die Höhe der Einkommensteuer zu erfahren, ist also zum einen die Höhe der Abfindung entscheidend. Erst wenn Sie die (ungefähre) Höhe der Abfindung kennen, können Sie sich der Frage der Versteuerung widmen.

Auf der anderen Seite sind es zwei weitere Faktoren, die dabei eine Rolle spielen: Ihr sonstiges Jahreseinkommen und die sogenannte “Fünftelregelung”.

 

Jahreseinkommen

Der Steuersatz der Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und liegt derzeit zwischen 14 und 42%. Daraus lässt sich der Durchschnittssteuersatz berechnen, den Sie auf Ihr gesamtes Einkommen bezahlen. Falls Sie weitere Informationen zur Einkommenssteuer und ihrer Berechnung benötigen, finden Sie diese auf der Seite „Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem“.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Wie wir bereits gesehen haben, gilt die Abfindung als Einkommen. Für die Berechnung Ihrer Einkommensteuer wird also die Abfindung mit Ihrem Jahreseinkommen zusammengerechnet. In welcher Höhe Sie Ihre Abfindung also versteuern müssen, hängt deshalb auch von der Höhe Ihres sonstigen Jahreseinkommens ab. Ist Ihr Jahreseinkommen hoch, dann ist auch der Steuersatz für Ihre Abfindung höher.

 

Fünftelregelung

Die Steuerlast auf Ihre Abfindung lässt sich allerdings mit der sogenannten „Fünftelregelung“ senken. Dabei wird nicht die gesamte Abfindung auf einmal zu Ihrem Jahreseinkommen addiert, um die Höhe der Steuer zu berechnen. Stattdessen nimmt man bei dieser Berechnung an, Sie hätten die Abfindung gleichmäßig verteilt über fünf Jahre erhalten. Es wird also nur ein Fünftel der Abfindung zu Ihrem aktuellen Jahreseinkommen hinzugezählt.

Aus diesem Betrag (Jahreseinkommen plus 1/5 der Abfindung) wird dann die Steuer berechnet. Danach wird die Steuer berechnet, die lediglich auf Ihr Jahreseinkommen (ohne Abfindung) anfallen würde. Aus der Differenz dieser beiden Steuerbeträge ergibt sich die Höhe der Steuer, die Sie für ein 1/5 Ihrer Abfindung bezahlen würden. Dieser Betrag wird nun mit fünf multipliziert und ergibt die Steuer, die Sie schlussendlich für Ihre Abfindung bezahlen müssen.

 

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Auf den ersten Blick mag es unklar sein, wieso sich mit der “Fünftelregelung” eine geringere Steuerlast ergibt. Deshalb soll ein Beispiel den Vorteil der Fünftelregelung verdeutlichen:

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer hat ein Jahreseinkommen von 40.000€ und eine Abfindung von 10.000€ erhalten.

Ohne Fünftelregelung wir die Steuer wie folgt berechnet:
Jahreseinkommen: 40.000 €
Abfindung: 10.000 €
Steuerpflichtiges Einkommen: 50.000 €
Das heißt, es greifen die Steuersätze für das Einkommen bis zu 50.000 €.

Mit der Fünftelregelung sieht die Sache etwas anders aus. Wieder gehen wir von 40.000 € Jahreseinkommen und 10.000 € Abfindung aus.

Zuerst wird die Steuerhöhe nur für das Jahreseinkommen von 40.000 € berechnet (Details oben). Danach wird die Steuerlast für das Jahreseinkommen PLUS ein Fünftel der Abfindung (2000€) berechnet. Die Differenz daraus ist die Steuer, die für dieses Fünftel der Abfindung anfällt. Diese Differenz wird nun mal fünf multipliziert und ergibt die Steuer, die für die Abfindung bezahlt werden muss.

Nun kommt der wesentliche Unterschied: Denn durch die Fünftelregelung kommt bei der Besteuerung ein anderer, nämlich niedrigerer Steuersatz, zur Anwendung. Oder anders gesagt: Bei der Fünftelregelung wird der Steuersatz für ein Einkommen von 42.000 € verwendet. Deshalb wird die Abfindung geringer versteuert, als wenn die Abfindung „in einem Stück“ besteuert werden würde (mit 50.000 € als steuerpflichtigem Einkommen).

Die Fünftelregelung darf allerdings nicht in allen Fällen verwendet werden. Beispielsweise wenn die Abfindung tatsächlich in Teilzahlungen über mehrere Jahre ausgezahlt wird.

 

Abfindung versteuern – Die Zusammenfassung

Zusammenfassend gilt: Wie Ihre Abfindung versteuert wird, das heißt in welcher Höhe, ist von drei Dingen abhängig: Ihrem Jahreseinkommen, der Höhe der Abfindung und der Frage, ob Sie die Fünftelregelung (20 % der Abfindung über fünf Jahre versteuert) in Anspruch nehmen. Um die genaue Höhe der Steuer auf die Abfindung zu kennen, müssen Sie also diese Faktoren kennen.

 

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