Die meisten Arbeitnehmer wissen vermutlich, dass ihr Anspruch auf Urlaub verfallen kann. Immerhin wird auf den möglichen Verfall von Urlaub auch ausdrücklich in vielen Arbeitsverträgen hingewiesen. Allerdings muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch rechtzeitig und regelmäßig auf seinen Resturlaub hinweisen. Die Hintergründe dazu erklären wir in unserem Blog-Artikel „Kann Urlaub verfallen?“.
Aber wie sieht die Sache aus, wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist? Verfällt der Urlaub bei Krankheit irgendwann und wie kann man hier die Frist berechnen?
Urlaub bei Krankheit verfällt auch – aber später
Im Jahr 2012 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen an der Arbeitsleistung gehindert sind, ihren Urlaub bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend machen können (siehe (BAG, Urteil vom 07.08.2012 – 9 AZR 353/10). Bei langer Krankheit verfällt der Urlaub also erst am 31. März des übernächsten Kalenderjahres.
Gilt nur für gesetzlichen Mindesturlaub
Das Urteil gilt allerdings nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Ein Urlaubsanspruch, der darüber hinaus geht, kann bereits am Ende des Jahres verfallen.
Der „Rechner“
Es gilt also eine Frist bis 31.3. des übernächsten Kalenderjahres ausgehend vom Urlaubsjahr. Aber was bedeutet das konkret? So berechnen Sie die Frist für Ihren Fall ganz einfach selbst:
Frist bis zum Verfall = 31.12. des Urlaubsjahres + 15 Monate
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Handelt es sich um Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2022, so verfällt dieser am 31. März 2024, also 15 Monate nach dem 31.12.2022. Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2023 verfällt bei Krankheit am 31. März 2025.
Fragen zu Ihrem Fall?
Die Berechnung der Frist ist also relativ einfach. Aber in vielen Fällen gibt es weitere Details zu beachten. Fragen Sie daher im Zweifel einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Ihrem konkreten Fall. Denn bei so einem heiklen und sensiblen Thema ist kompetenter Rat nie ein Fehler.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns gerne – kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular unten, schreiben Sie eine E-Mail an ra@rehmann.de oder rufen Sie uns an: (02951) 9857-0.
Kontakt
Das könnte Sie auch interessieren:
Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt (§ 622 Abs. 1 und 3 BGB). (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende...
Unkündbarkeit nach 15 Jahren
Sie haben vielleicht schon davon gehört, dass man ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit „unkündbar“ ist, also nicht mehr gekündigt werden kann. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, was es damit auf sich hat, ob diese Behauptung zutrifft und wenn ja auf wen? ...
Wieviel Prozent Abzüge gibt es bei einer Abfindung?
Fragen zu der Versteuerung einer Abfindung gehören zu den häufigsten Fragen zum Thema Abfindung. Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner kann die Höhe einer möglichen Abfindung einfach berechnet. Doch wie verhält es sich mit der Besteuerung der Abfindung? Mit...
Abfindung versteuern – Alles was Sie wissen müssen!
Wie eine Abfindung versteuert werden muss, ist eine häufig gestellte Frage. Alle Arbeitnehmer wissen, dass Sie ihr regelmäßiges Einkommen versteuern müssen und vom Bruttogehalt noch die Steuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Gilt das auch für die...
Überstunden muss trotz Pflicht zur Zeiterfassung der Arbeitnehmer nachweisen!
Es ist schon lange herrschende Meinung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass der Arbeitnehmer, sofern er die Vergütung von Überstunden vom Arbeitgeber verlangt, darlegungs- und beweisbelastet ist. Konkret muss der Arbeitnehmer darlegen und...
Ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam, wenn mit einer fristlosen Kündigung gedroht wird?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit Urteil vom 24.02.2022, Az. 6 AZR 333/21 Folgendes zu entscheiden: Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber bei dem Angebot eines sofort zu unterzeichnenden Aufhebungsvertrag der Arbeitnehmerin in Aussicht stellt, ansonsten...