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Die meisten Arbeitnehmer wissen vermutlich, dass ihr Anspruch auf Urlaub verfallen kann. Immerhin wird auf den möglichen Verfall von Urlaub auch ausdrücklich in vielen Arbeitsverträgen hingewiesen. Allerdings muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch rechtzeitig und regelmäßig auf seinen Resturlaub hinweisen. Die Hintergründe dazu erklären wir in unserem Blog-Artikel „Kann Urlaub verfallen?“.

Aber wie sieht die Sache aus, wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist? Verfällt der Urlaub bei Krankheit irgendwann und wie kann man hier die Frist berechnen?

 

Urlaub bei Krankheit verfällt auch – aber später

Im Jahr 2012 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen an der Arbeitsleistung gehindert sind, ihren Urlaub bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend machen können (siehe (BAG, Urteil vom 07.08.2012 – 9 AZR 353/10). Bei langer Krankheit verfällt der Urlaub also erst am 31. März des übernächsten Kalenderjahres.

 

Gilt nur für gesetzlichen Mindesturlaub

Das Urteil gilt allerdings nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Ein Urlaubsanspruch, der darüber hinaus geht, kann bereits am Ende des Jahres verfallen.

 

Der „Rechner“

Es gilt also eine Frist bis 31.3. des übernächsten Kalenderjahres ausgehend vom Urlaubsjahr. Aber was bedeutet das konkret? So berechnen Sie die Frist für Ihren Fall ganz einfach selbst:

Frist bis zum Verfall = 31.12. des Urlaubsjahres + 15 Monate

 

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Handelt es sich um Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2022, so verfällt dieser am 31. März 2024, also 15 Monate nach dem 31.12.2022. Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2023 verfällt bei Krankheit am 31. März 2025.

 

Fragen zu Ihrem Fall?

Die Berechnung der Frist ist also relativ einfach. Aber in vielen Fällen gibt es weitere Details zu beachten. Fragen Sie daher im Zweifel einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Ihrem konkreten Fall. Denn bei so einem heiklen und sensiblen Thema ist kompetenter Rat nie ein Fehler.

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