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Fragen zu der Versteuerung einer Abfindung gehören zu den häufigsten Fragen zum Thema Abfindung. Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner kann die Höhe einer möglichen Abfindung einfach berechnet. Doch wie verhält es sich mit der Besteuerung der Abfindung?

 

Mit wieviel Prozent Abzügen muss ich bei meiner Abfindung rechnen?

Dafür gibt es leider keine pauschale Antwort. Es gibt keinen allgemeingültigen Steuersatz, mit dem jede Abfindung versteuert wird. Stattdessen hängt die Antwort auf die Frage, mit wieviel Prozent Sie Ihre Abfindung versteuern müssen, von zwei Faktoren ab. Der Höhe der Abfindung und Ihrem sonstigen Einkommen. Daneben spielt auch die sogenannte Fünftelregelung eine Rolle.

Grundsätzlich gilt eine Abfindung nach einer Kündigung als „außerordentliche Einkunft“ im Sinne von § 34 EStG. Das bedeutet, sie ist damit einkommensteuerpflichtig. Sie wissen wahrscheinlich, dass sich die Höhe der Einkommenssteuer nach der Höhe des Einkommens richtet. Das gilt auch für die Abfindung.

 

Höhe des Steuersatzes abhängig von Einkommen

Je nach Höhe des Einkommens liegt der Steuersatz der Einkommensteuer derzeit zwischen 14 und 42%. Dieser Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Im Falle einer Abfindung wird zur Berechnung der Einkommensteuer Ihre Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugerechnet.

 

Steuer in Prozent berechnen

Der Steuersatz, den Sie auf Ihre Abfindung bezahlen müssen, hängt also von Ihrem sonstigen Jahreseinkommen ab. Wenn Ihr Jahreseinkommen hoch war, ist auch der Steuersatz für Ihre Abfindung höher.

Sie können die Höhe der Steuer für Ihren Fall mit diesem einfachen Rechner selbst berechnen.

Weitere Details zu den unterschiedlichen Steuersätzen finden Sie hier: “Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem“.

 

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Steuer reduzieren mit der Fünftelregelung

Eine Möglichkeit, die Steuerlast auf Ihre Abfindung zu reduzieren, besteht in der Anwendung der sogenannten “Fünftelregelung”. Hierbei wird nicht die gesamte Abfindung auf einmal zu Ihrem jährlichen Einkommen addiert, um die Steuerhöhe zu ermitteln. Stattdessen wird angenommen, dass Sie die Abfindung über einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten.

Es wird also lediglich ein Fünftel der Abfindung zu Ihrem jährlichen Einkommen hinzugerechnet und auf diesen Betrag die Steuer berechnet. Dann wird die Steuer berechnet, die sich lediglich aus Ihrem Jahreseinkommen (ohne Abfindung) ergibt. Diese Differenz ist die Steuer, die Sie für ein Fünftel Ihrer Abfindung bezahlen würden. Dieser Betrag wird nun einfach mit fünf multipliziert und schon ergibt sich die Steuerhöhe, die Sie für Ihre Abfindung bezahlen müssen.

 

Ein Rechenbeispiel

In der Theorie klingt das vielleicht kompliziert. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht aber das Prinzip der Fünftelregelung:

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer bekommt ein jährliches Einkommen von 40.000€ und eine Abfindung von 10.000€.

Ohne Fünftelregelung wir die Steuer wie folgt berechnet:
Jahreseinkommen: 40.000 €
Abfindung: 10.000 €
Steuerpflichtiges Einkommen: 50.000 €
Das heißt, es greifen die Steuersätze für das Einkommen bis zu 50.000 €.

Wird die Fünftelregelung angewendet, dann ändert sich die Berechnung (wir gehen dabei weiterhin von 40.000 € Jahreseinkommen und 10.000 € Abfindung aus).

Zuerst wird die Steuerhöhe nur für das Jahreseinkommen von 40.000 € berechnet. Danach wird die Steuer für die Summe aus Jahreseinkommen plus ein Fünftel der Abfindung (2000€) berechnet. Die Differenz daraus ist die Steuer, die für dieses Fünftel der Abfindung anfällt. Dieser Betrag wird nun mal fünf multipliziert und ergibt die Steuer, die für die Abfindung zu bezahlen ist.

 

Fünftelregelung reduziert Besteuerung

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist: Mit der Fünftelregelung wird eine geringere Steuer für die Abfindung bezahlt. In unserem Beispiel greift hier nämlich der Steuersatz für ein Einkommen von 42.000 €. Dieser ist niedriger (d.h. weniger Prozent an Steuer), als wenn die Abfindung „in einem Stück“ besteuert werden würde (mit 50.000 € als steuerpflichtigem Einkommen).

Wichtig zu wissen: Die Fünftelregelung kann nicht in allen Fällen verwendet werden, wenn die Abfindung zum Beispiel in Teilzahlungen über mehrere Jahre ausgezahlt wird.

 

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