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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Sie sind Arbeitnehmer und haben Fragen und Anliegen zum Thema Arbeitsrecht? Dann wenden Sie sich an die Fachanwälte für Arbeitsrecht an unseren Standorten in Paderborn und Büren.

 

Ihr Arbeitsrecht-Anliegen

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag.
  • Sie haben eine Abmahnung oder eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.
  • Sie möchten sich zum Thema Abfindung nach einer Kündigung informieren.
  • Sie möchten einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
  • Sie möchten ein gutes Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber erwirken.

Dann benötigen Sie die Unterstützung eines Anwalts mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht.

 

Rahmenbedingungen

Für Arbeitnehmer ist der Alltag im Büro oder im Unternehmen nicht immer ohne Komplikationen.

  • Kündigung
    Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, ist schnelles Handeln erforderlich. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung selbst dann rechtswirksam, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt. Eine Abfindung können Sie in diesem Fall nicht mehr erhalten.
  • Abmahnung
    Eine Abmahnung durch den Chef ist oft die Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Häufig ist sie aus formalen Gründen nicht rechtswirksam, sodass ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte besteht.
  • Aufhebungsvertrag
    Nehmen Sie unbedingt die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und damit das Arbeitsverhältnis beenden. Nachträglich ist es häufig nicht mehr möglich, sich davon zu lösen.
  • Arbeitszeugnis
    Bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses gibt es jede Menge Besonderheiten zu beachten. Es gibt sogar eine eigene – zum Teil für den juristischen Laien kaum verständliche – Zeugnissprache.

 

Unsere Leistung im Arbeitsrecht

Sie werden von uns in allen Fragen des Arbeitsrechts beraten.

  • Unsere Anwälte beraten Sie zu allen Fragen des individuellen Kündigungsschutzes.
  • Unsere Anwälte unterstützen Betriebsräte in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Unsere Anwälte prüfen für Sie Arbeitsverträge, Abmahnungen und Versetzungen.
  • Unsere Anwälte beraten und unterstützen Sie bei Kündigungen, Abwicklungsverträgen, Aufhebungsverträgen, Teilzeitansprüchen, Fragen zu Elternzeit und Mutterschutz sowie Altersteilzeit und (betrieblicher) Altersversorgung.
  • Unsere Anwälte vertreten Sie bei Kündigungsschutzverfahren, Gehaltsklagen, Eingruppierungsklagen und Entfristungsverfahren.

Dabei finden Sie in unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Paderborn und Büren eine hohe fachliche Kompetenz, gepaart mit jahrzehntelanger Erfahrung. Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie uns mit Ihrer Frage zum Thema Arbeitsrecht für eine kostenlose Erstberatung.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Arbeitsrecht.

Häufige Fragen zum Thema Arbeitsrecht

  • Was sollte ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

    Sie sollten sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden und diese über die Kündigung informieren. Nur so vermeiden Sie eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Außerdem sollten Sie sich rasch von einem Anwalt zur Kündigung beraten lassen. Um Einspruch gegen die Kündigung einzulegen oder eine mögliche Abfindung zu verhandeln, haben Sie nach Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit. Ein Anwalt prüft Ihre Kündigung und berät Sie zu weiteren Schritten.

  • Welches Arbeitsgericht ist für mich zuständig?

    Grundsätzlich ist das Gericht am Sitz des Arbeitgebers zuständig. Unter bestimmten Umständen (wenn beispielsweise der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses an einem anderen Ort liegt), kann aber auch ein anderes Arbeitsgericht zuständig sein. Um keine wichtigen Fristen verstreichen zu lassen, ist es notwendig, dass das zuständige Arbeitsgericht angeschrieben wird. Weitere Details finden Sie unter haufe.de.

  • Wann brauche ich überhaupt einen Anwalt?

    Wenn Sie in arbeitsrechtlichen Fragen unsicher sind, sollten Sie sich in jedem Fall den Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen. Egal ob es um eine Kündigung, eine Abmahnung, einen Aufhebungsvertrag oder ein Zeugnis geht. Oft können wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung bereits viele Fragen klären. Ob Sie dann gegen den Arbeitgeber aktiv werden wollen, können Sie ebenfalls in Ruhe mit dem Anwalt besprechen.

  • Welche verschiedenen Kündigungsarten gibt es?

    Grundsätzlich wird zwischen einer ordentlichen sowie einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Eine außerordentliche Kündigung wird nur in Ausnahmefällen ausgesprochen. Sie ist die verschärfte Form der Kündigung und kann sofort in Kraft treten.
    Häufiger ist die ordentliche Kündigung. Diese darf nicht sofort ausgesprochen werden, sondern ist an bestimmte Kündigungsfristen geknüpft. Die ordentliche Kündigung wird außerdem nach dem Grund der Kündigung noch in personenbedingte, verhaltensbedingte sowie betriebsbedingte Kündigung unterschieden.

  • Wann muss der Betriebsrat bei einer Kündigung informiert werden?

    Wenn in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, muss er im Falle einer Kündigung immer informiert werden. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung nennen und ihn zur Kündigung auch „anhören“. In der Regel kann der Betriebsrat eine Kündigung allerdings nicht verhindern. Mehr Details zu den rechtlichen Hintergründen finden Sie im Betriebsverfassungsgesetz.

  • Darf mein Chef meinen Urlaubsantrag ablehnen?

    Der Arbeitgeber darf einen Urlaubsantrag des Mitarbeiters nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer relevanter Arbeitnehmer dagegensprechen. Bei der Ablehnung des Urlaubantrags muss der Arbeitgeber diese Gründe nennen. Außerdem muss er Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt ermöglichen.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen?

    Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn. Der Arbeitgeber ist also in fast allen Fällen verpflichtet, den Mindestlohn zu bezahlen. Doch es gibt Ausnahmen: So können Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Ehrenamtliche oder ehemalige Langzeitarbeitslose (in den ersten sechs Monaten der Anstellung) weniger als den Mindestlohn verdienen.

  • Muss ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen?

    Grundsätzlich darf ein Arbeitsverhältnis auch mündlich geschlossen werden. Ausgenommen hiervon sind befristete Verträge. Um Unklarheiten vorzubeugen und Gewissheit zu haben, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag allerdings empfehlenswert. Ein Arbeitnehmer kann daher von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Fassung der wichtigsten Bedingungen der Beschäftigung verlangen.

  • Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

    Tarifverträge werden in Deutschland zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Darin werden die Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Ob Ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen. Weitere Informationen zum Thema Tarifverträge finden Sie im Tarifregister Nordrhein-Westfalen.

  • Was geht vor: Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?

    Tarifverträge sind den Regelungen aus dem Arbeitsvertrag übergeordnet. Das bedeutet, der Arbeitsvertrag darf nicht gegen die Bestimmungen aus dem Tarifvertrag verstoßen. Es gilt also: Tarifvertrag geht vor Arbeitsvertrag.

  • Was ist die maximale tägliche Arbeitszeit?

    Laut Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf allerdings auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten der werktägliche Durchschnitt von acht Stunden nicht überschritten wird. Daneben gibt es weitere Ausnahmen. Ein Rechtsanwalt kann Sie zu den Details beraten und prüfen, ob in Ihrem Fall das Arbeitszeitgesetz eingehalten wurde.

Kontaktieren Sie uns

Lassen Sie sich von uns an unseren Standorten Paderborn, Büren und Bad Wünnenberg beraten.

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail unter ra@rehmann.de oder nutzen Sie das folgende Kontaktformular.

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Ihre Ansprechpartnerin:

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN
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Rechtsanwalt Patrick FinkeRechtsanwalt
PATRICK FINKE
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Fax (05251) 28899-29
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