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Wenn es um eine Abfindung geht fragen sich viele Arbeitnehmer: Mit wie viel Prozent wird eine Abfindung eigentlich besteuert? Wieviel Euro bleiben mir netto von meiner Abfindung? Die kurze Antwort: Grundsätzlich wird Ihre Abfindung ähnlich wie Ihr Einkommen versteuert. Sie müssen auf Ihre Abfindung also Steuern bezahlen, allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge (wie Kranken- oder Rentenversicherung). Wie viel Prozent die Steuer auf die Abfindung beträgt, wie hoch sie  ist, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Ihrem Jahreseinkommen
  2. Der Fünftelregelung

Wir erklären beide Faktoren und wie sie den Prozentsatz beeinflussen, den Sie auf Ihre Abfindung bezahlen.

 

Anspruch auf Abfindung

Wie Sie vielleicht wissen, haben Sie als Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber – mit Ausnahmen – keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ob Sie eine Abfindung erhalten, hängt also von der konkreten Situation und dem Verhandlungsgeschick von Ihnen bzw. Ihrem Anwalt ab.

 

Höhe der Abfindung

Gleiches gilt für die mögliche Höhe der Abfindung. Auch hier spielen die konkrete Situation der Kündigung sowie Ihr Verhandlungsgeschick eine entscheidende Rolle. Allerdings gibt es einige Anhaltspunkte, nach denen die Höhe einer Abfindung üblicherweise berechnet wird.

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Versteuerung – Zwei Faktoren sind wichtig

Erst wenn Sie die Höhe einer möglichen Abfindung kennen, können Sie sich der Frage der Versteuerung widmen. Denn eine Abfindung gilt als „außerordentliche Einkunft“ im Sinne von § 34 EStG und ist damit einkommensteuerpflichtig.

Neben der Höhe der Abfindung sind es wie bereits erwähnt zwei Faktoren, die entscheidend sind, mit wie viel Prozent Ihre Abfindung versteuert werden muss.

 

Jahreseinkommen

Der Steuersatz der Einkommensteuer liegt derzeit zwischen 14 und 42%, je nach Höhe des Einkommens. Daraus ergibt sich der Durchschnittssteuersatz, den Sie auf Ihr gesamtes Einkommen bezahlen. Weitere Details zu den unterschiedlichen Steuersätzen finden Sie hier: „Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem

Der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Für die Berechnung Ihrer Einkommensteuer wird die Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugerechnet. Wie viel Prozent Steuer Sie auf Ihre Abfindung bezahlen, hängt also von Ihrem sonstigen Jahreseinkommen ab. Wenn Ihr Jahreseinkommen hoch war, ist auch der Steuersatz für Ihre Abfindung höher.

 

Fünftelregelung

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die Steuerlast auf Ihre Abfindung zu senken: die sogenannte „Fünftelregelung“. Dabei wird nicht die gesamte Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen addiert, um die Höhe der Steuer zu berechnen. Vielmehr wird fiktiv angenommen, dass Sie die Abfindung verteilt über fünf Jahre erhalten. Es wird also nur ein Fünftel der Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugezählt und daraus die Steuer berechnet. Dann wird die Steuer berechnet, die lediglich auf Ihr Jahreseinkommen anfällt. Die Differenz daraus ist also die Steuer, die Sie für ein Fünftel Ihrer Abfindung bezahlen würden. Dieser Betrag wird nun mit fünf multipliziert und ergibt die Steuer, die Sie für Ihre Abfindung bezahlen müssen.

 

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Klingt kompliziert? Ein Beispiel verdeutlicht den Vorteil der Fünftelregelung:

Nehmen wir an, eine Arbeitnehmerin hat ein Jahreseinkommen von 40.000€ und eine Abfindung von 10.000€ erhalten.

Ohne Fünftelregelung wir die Steuer wie folgt berechnet:
Jahreseinkommen: 40.000 €
Abfindung: 10.000 €
Steuerpflichtiges Einkommen: 50.000 €
Das heißt es greifen die Steuersätze für das Einkommen bis zu 50.000 €.

Mit der Fünftelregelung sieht die Sache etwas anders aus. Wieder gehen wir von 40.000 € Jahreseinkommen und 10.000 € Abfindung aus.

Zuerst wird die Steuerhöhe nur für das Jahreseinkommen von 40.000 € berechnet (Details oben). Danach wird die Steuerlast für das Jahreseinkommen PLUS ein Fünftel der Abfindung (2000€) berechnet. Die Differenz daraus ist die Steuer, die für dieses Fünftel der Abfindung anfällt. Diese Differenz wird nun mal fünf multipliziert und ergibt die Steuer, die für die Abfindung bezahlt werden muss.

Der Clou dabei: Da unter der Fünftelregelung der Steuersatz für ein Einkommen von 42.000 € verwendet wird, sind weniger Prozent an Steuer zu bezahlen als wenn die Abfindung „in einem Stück“ besteuert werden würde (mit 50.000 € als steuerpflichtigem Einkommen).

Die Fünftelregelung darf allerdings nicht in allen Fällen verwendet werden. Beispielsweise wenn die Abfindung tatsächlich in Teilzahlungen über mehrere Jahre ausgezahlt wird.

 

Mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert?

Zusammenfassend gilt: Der Prozentsatz bzw. die Höhe der Steuer sind von drei Dingen abhängig: Ihrem Jahreseinkommen, der Höhe der Abfindung und der Frage, ob Sie die Fünftelregelung (20 % der Abfindung über fünf Jahre versteuert) in Anspruch nehmen.

In der Vergangenheit haben wir bereits über andere Fragen zum Thema Abfindung geschrieben, beispielsweise über die Abfindung bei der Kündigung Schwerbehinderter oder die Sperrzeit bei Abfindung. Sehen Sie sich diese Artikel bei Interesse gerne an.

 

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