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Die Gebührenordnung für Notare ist in Deutschland bundesweit geregelt. Das bedeutet, die Höhe der Gebühren ist bei allen Notaren in Deutschland gleich. In NRW gelten also die gleichen Gebühren wie im Rest von Deutschland. Doch wie genau funktioniert die Gebührenordnung und wie lassen sich die Kosten beim Notar berechnen? Das erklärt dieser Blog-Artikel.

 

Was ist die Gebührenordnung?

Das, was man landläufig unter „Gebührenordnung“ für Notare versteht, ist eigentlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Darin sind die möglichen Gebühren je nach sogenanntem „Geschäftswert“ aufgelistet. Denn die Höhe der Gebühren richtet sich nach diesem Geschäftswert, also dem Geldwert, um den es in der Sache geht. Im Fall eines Testaments ist der Geschäftswert zum Beispiel das vorhandene Vermögen des Erblassers, wobei das Aktivvermögen abzgl. der Verbindlichkeiten (jedoch nur bis zur maximalen Höhe von ½ des Aktivvermögens) herangezogen wird.
Beim Kauf einer Immobilie ist es in der Regel der Kaufpreis der Immobilie.

Zusätzlich zum Geschäftswert kommt je nach Tätigkeit ein bestimmter Gebührensatz zur Anwendung, der die Höhe der endgültigen Gebühren ebenfalls bestimmt.

 

Gebühren selbst berechnen?

All das bedeutet in der Praxis: Die Notarkosten, die zu einem bestimmten Anlass wie Testamenterstellung oder Hauskauf fällig werden, lassen sich nicht so ohne weiteres selbst berechnen. Denn zu komplex sind die gesetzlichen Grundlagen, die die genaue Höhe der Kosten bestimmen. Zwar gibt es für einen ersten Überblick Gebührenrechner, wie ihn die Bundesnotarkammer beispielsweise unter https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner anbietet. Allerdings muss man zur genauen Berechnung den Geschäftswert und den maßgeblichen Gebührensatz kennen.

Wir haben deshalb die Notarkosten für zwei häufige Tätigkeiten, nämlich den Hauskauf und die Erstellung eines Berliner Testaments, exemplarisch aufgeschlüsselt und detailliert erklärt (siehe Notarkosten bei Hauskauf in NRW und Was kostet ein Berliner Testament?)

 

Einheitliche und faire Gebühren

Abschließend lässt sich jedoch sagen: Auch wenn die Berechnung der genauen Notarkosten nicht immer ganz einfach ist, so bieten die festgeschriebenen Gebühren doch zwei große Vorteile. Zum einen die Sicherheit einer einheitlichen Kostenstruktur. Das bedeutet, dass man deutschlandweit mit den gleichen Kosten rechnen kann, wenn man die Dienste eines Notars in Anspruch nimmt. Das gilt natürlich auch für die Notare in NRW.

Zum anderen sorgt die Tatsache, dass die Höhe der Gebühren an den Geschäftswert gekoppelt ist, außerdem in vielen Fällen auch für eine soziale Abstufung, bei der Menschen mit geringerem Vermögen (und daher geringeren Geschäftswerten) auch geringere Gebühren bezahlen. Weiterführende Informationen zu den Notarkosten finden Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer.

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