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Ja, wenn Sie ein handschriftliches Testament in Ihrem Besitz haben und der Verfasser des Testaments verstorben ist, müssen Sie dieses unverzüglich zum Nachlassgericht bringen.

Diese sogenannte „Ablieferungspflicht“ ist in § 2259 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt:

„(1) Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.“

Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da die Ablieferungspflicht zwingend ist und der Sicherstellung der Verfügungen von Todes wegen sowie der Vorbereitung der Testamentseröffnung dient.

 

Unterschiedliche Arten eines Testaments

Wie wir in unserem Ratgeber „Testament und Ratgeber“ zeigen, gibt es unterschiedliche Arten des Testaments. Dazu zählt neben dem notariellen Testament auch das handschriftliche Testament. Dieses muss nicht notwendigerweise beim Amtsgericht hinterlegt werden, sondern kann auch zu Hause aufbewahrt werden (auch wenn sich eine Hinterlegung beim Amtsgericht in allen Fällen empfiehlt).

Wichtig: Wenn Sie allerdings nach dem Tod des Verfassers ein derartiges Testament finden, müssen Sie es ohne Verzögerung beim zuständigen Nachlassgericht abliefern.

 

Wieso sollte man ein handschriftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegen?

Doch wieso sollte man ein handschriftliches Testament nach dem Verfassen überhaupt beim Amtsgericht hinterlegen? Aus einem einfachen Grund: Das beste Testament nutzt nichts, wenn es nach dem Tod eventuell nicht gefunden werden kann.

Außerdem ist ein nicht hinterlegtes Testament auch nicht vor nachträglichen Fälschungen sicher. Selbst wenn Sie ein handschriftliches Testament verfassen wollen, empfiehlt sich daher eine Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. Umso mehr, da eine solche Hinterlegung nicht nur sicherstellt, dass das Testament nicht verloren geht oder geändert werden kann, sondern auch nur mit geringen Kosten von derzeit 93 Euro verbunden ist.

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Die Kanzlei Kröger, Rehmann & Partner steht Ihnen mit Standorten in Paderborn, Büren und Bad Wünnenberg gerne auf regionaler und nationaler Ebene zur Verfügung.

 

Wie hinterlegen Sie ein privates Testament beim Amtsgericht?

Wenn Sie daher selbst ein handschriftliches Testament verfassen und es beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen möchten, dann gehen Sie wie folgt vor (weitere Details erfahren Sie in unserem Beitrag Privates Testament beim Amtsgericht hinterlegen):

Schritt 1: Zuständiges Amtsgericht ermitteln
Ihr zuständiges Gericht können Sie im Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder ermitteln. Sie müssen dazu lediglich Ihre Postleitzahl eingeben. Als Angelegenheit wählen Sie „Nachlasssachen“.

Schritt 2: Termin zur Hinterlegung ausmachen
Rufen Sie am besten beim zuständigen Amtsgericht an und erfragen den genauen Ablauf. Brauchen Sie einen Termin? Welche Dokumente müssen Sie mitbringen (neben dem Testament meist Personalausweis und Geburtsurkunde)?

Schritt 3: Kosten begleichen
Erfragen Sie außerdem, ob Sie die Kosten vor Ort begleichen können oder eine Rechnung erhalten. Die Hinterlegungskosten betragen pauschal 75 Euro. Dazu kommt eine Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer von einmalig 18 Euro. Macht in Summe also 93 Euro.

 

Sonderfall Notarielle Testamente

Testamente die Sie gemeinsam mit einem Notar verfassen, werden übrigens immer bei Gericht hinterlegt und im zentralen elektronischen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Sie erwerben damit nicht nur ein rechtssicheres Testament, sondern auch eine sichere Aufbewahrung.

 

Fragen

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Testament haben, sehen Sie sich die fünf häufigen Fragen zum Thema Testament an. Außerdem haben wir weitere Informationen zu den Kosten eines Berliner Testaments bereitgestellt, ebenso wie ein kostenloses Muster eines Berliner Testaments zum Abschreiben.

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