Das Berliner Testament zählt zu den beliebtesten Testamentsformen in Deutschland. Doch wie viel kostet ein Berliner Testament? Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Damit setzen sich Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner jeweils gegenseitig zum Alleinerben ein. Das bedeutet: Stirbt ein Partner, dann erbt der überlebende Partner das gesamte Vermögen. Nach dem Tod des länger lebenden Partners wird das gemeinsame Erbe schließlich an Dritte, beispielsweise die Kinder, vererbt.
Mehr Informationen zum Berliner Testament und seinen Fallstricken erfahren Sie auf unserem Blog-Eintrag Das Berliner Testament – Ein Klassiker mit Nachteilen.
Welche Formen kann das Berliner Testament haben?
Das Berliner Testament kann auf zwei Arten verfasst werden. Entweder kann man ein Berliner Testament eigenhändig erstellen oder man verfasst es gemeinsam mit einem Notar.
Variante 1: Eigenhändiges Testament
Beim eigenhändigen Testament muss das Testament handschriftlich und leserlich verfasst werden. Außerdem müssen beide Ehepartner unterzeichnen sowie Ort und Datum der Verfassung ersichtlich sein. Danach sollte es an einem sicheren Ort oder im Idealfall beim Nachlassgericht verwahrt werden.
Eine anwaltliche Beratung sowie eine notarielle Beglaubigung sind bei einem Berliner Testament nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist eine rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt bzw. Notar in den meisten Fällen ratsam. Immerhin gibt es beim Verfassen eines Testaments viele Details zu beachten und Probleme zu vermeiden.
In unserem ausführlichen Leitfaden „Testament und Erbvertrag“ erläutern wir die Einzelheiten.
Variante 2: Notarielles Testament
Bei einem notariellen Testament bespricht der Notar oder die Notarin Ihre Wünsche und persönlichen Verhältnisse mit Ihnen. Darauf basierend wird ein Testament erstellt und anschließend beurkundet.
Die fertige Niederschrift kommt danach in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts. Zudem wird sie im zentralen elektronischen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert.
Je nach Art des Testaments unterscheiden sich natürlich auch die Kosten.
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Was kostet ein Berliner Testament?
Die eigenhändige Variante kann im einfachsten Fall ohne jegliche Kosten erstellt werden. Beim notariellen Testament müssen Sie mit mindestens 150 € rechnen, je nach Höhe des Vermögens können die Kosten allerdings auch bis zu 2000 € oder mehr betragen.
Für die eigenhändige Variante rät Stiftung Warentest allerdings dazu, das Testament beim Nachlassgericht verwahren zu lassen. Dann ergeben sich auch für das eigenhändige Testament Kosten von 93 €.
Beim notariellen Testament sind die Kosten wie erwähnt höher. Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über die genauen Kosten je nach Höhe des Erbes:
Geschäftswert bis | Beurkundungsgebühr in € |
10.000 € | 150 € |
25.000 € | 230 € |
50.000 € | 330 € |
250.000 € | 1.070 € |
500.000 € | 1.870 € |
Hintergrund: Die Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments von Eheleuten ist für Notare mit einer 2,0-fachen Gebühr verbunden.
Der Geschäftswert ist in beiden Fällen das vorhandene Vermögen des Erblassers, soweit über den gesamten Nachlass verfügt wird. Vom Aktivvermögen werden die Schulden bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen. Bei Regelungen, die nicht den gesamten Nachlass betreffen, wird die wirtschaftliche Bedeutung der konkreten Regelung berücksichtigt.
Nebengebühren entstehen nur in Ausnahmefällen. Hinzu kommen aber die Schreibauslagen und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung im zentralen elektronischen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer fällt dort eine einmalige Gebühr von 15,00 € pro Erblasser an. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Verfügung im Ernstfall nicht übersehen wird – auch wenn außer Ihnen und dem Notar niemand von ihr wissen sollte.