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Sie möchten ein privates Testament aufsetzen und wissen, wie und wieso Sie es beim Amtsgericht hinterlegen sollen? Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären alle Details und liefern eine übersichtliche Schritt für Schritt Anleitung zum Hinterlegen des privaten Testaments.

 

Was ist ein privates Testament?

Aber der Reihe nach. Was ist überhaupt ein „privates“ Testament? Unter einem privaten Testament versteht man landläufig ein selbst geschriebenes Testament. Es unterscheidet sich damit von einem notariellen Testament, das von einem Notar verfasst und beurkundet wird. Die Unterschiede und jeweiligen Vor- und Nachteile haben wir auf der Seite „Testament und Erbvertrag“ erklärt.

 

Was sollten Sie beim Verfassen eines privaten Testaments beachten?

Wenn Sie ein privates Testament verfassen, müssen folgende Punkte unbedingt beachtet werden. Ansonsten kann Ihr Testament unwirksam sein:

  1. Das Testament muss handschriftlich und leserlich verfasst werden.
  2. Ort und Datum der Verfassung müssen ersichtlich sein.
  3. Das Testament muss am Ende unterschrieben werden.

Außerdem sollten Sie auf die Fallstricke achten, die beim Selbstverfassen eines Testaments auftreten. Auf unserer Seite „Berliner Testament zum Abschreiben“ stellen wir einige dieser Fallstricke vor und bieten außerdem ein einfaches kostenloses Testament zum Abschreiben an.

Im Zweifel sollten Sie allerdings immer den Rat eines Notars oder Anwalts für Erbrecht einholen. Denn Fehler beim selbstständigen Verfassen eines Testaments können gravierende Folgen haben.

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Wieso sollten Sie ein privates Testament beim Amtsgericht hinterlegen?

Was nutzt das beste Testament, wenn es nach dem Tod nicht gefunden wird oder eventuell sogar gefälscht werden kann? Das Testament ist beim Amtsgericht vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Deshalb sollten Sie auch bei einem privaten  Testament auf eine sichere Verwahrung Wert legen. Die Kosten dafür sind gering und betragen lediglich 93 Euro (siehe Schritt 3 weiter unten). Die richtige Anlaufstelle für das Hinterlegen eines Testamentes ist das zuständige Amtsgericht. Dieses verwahrt das Testament und stellt es nach Ihrem Ableben verlässlich zur Verfügung.

 

Wie hinterlegen Sie ein privates Testament beim Amtsgericht?

Schritt 1: Zuständiges Amtsgericht ermitteln
Ihr zuständiges Gericht können Sie im Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder ermitteln. Sie müssen dazu lediglich Ihre Postleitzahl eingeben. Als Angelegenheit wählen Sie „Nachlasssachen“.

Schritt 2: Termin zur Hinterlegung ausmachen
Rufen Sie am besten beim zuständigen Amtsgericht an und erfragen den genauen Ablauf. Brauchen Sie einen Termin? Welche Dokumente müssen Sie mitbringen (neben dem Testament meist Personalausweis und Geburtsurkunde)?

Schritt 3: Kosten begleichen
Erfragen Sie außerdem, ob Sie die Kosten vor Ort begleichen können oder eine Rechnung erhalten. Die Hinterlegungskosten betragen pauschal 75 Euro. Dazu kommt eine Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer von einmalig 18 Euro. Macht in Summe also 93 Euro.

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