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Bei einem plötzlichen Tod eines Angehörigen kann es schnell vorkommen, unerwartet Erbe zu werden. Doch auch wenn der Tod nicht plötzlich eintritt, sondern sich beispielsweise durch hohes Alter oder Krankheit angedeutet hat, stellt sich die Frage, wie sich ein Erbe richtigerweise zu verhalten hat und welche Überlegungen anzustellen sind. Was ist also zu tun, wenn man erbt?

Grundsätzlich ist es so, dass ein Erbe in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintritt und damit alle Rechte, aber auch alle Pflichten des Erblassers übernimmt. Dies passiert automatisch.

 

Annehmen oder Ausschlagen?

Dieser automatische Übergang von Rechten und Pflichten ist jedoch nicht zwingend. Es besteht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn der Nachlass überschuldet ist. Schließlich muss ein Erbe nicht zwingend positiv sein. Neben Vermögenswerten gehören nämlich auch die Schulden zum Nachlass.

Deutet sich an, dass der Nachlass überschuldet ist, ist Eile geboten!

Die Ausschlagung muss grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Diese 6-wöchige Frist beginnt dann, wenn der Erbe Kenntnis von der Erbschaft erlangt. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Erbschaft als angenommen.

Bei unübersichtlichen Nachlässen kann es schwierig sein, innerhalb dieser doch recht kurzen Zeit zu entscheiden, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll oder nicht. Unter Umständen ist es möglich, dass diese Entscheidung nachträglich angefochten werden kann und damit rückgängig gemacht wird.

 

Aufgaben und Pflichten von Erben

Erben haben eine Reihe von Aufgaben und Pflichten. Oberste Aufgabe der Erben ist es, sich um den Nachlass zu kümmern.

Oft fallen Immobilien und Konten bei Banken in den Nachlass. Immobilien sollten umgeschrieben werden. Über die Konten, Depots und Schließfächer bei Banken müssen Sie sich einen Überblick verschaffen. Auch Lebensversicherungen können eine Rolle spielen.

Zur Legitimation bei Banken und Behörden ist oftmals ein Erbschein erforderlich, um an die erforderlichen Informationen zu gelangen.

Zu den Pflichten des Erben gehört auch, die Schulden des Erblassers zu begleichen. Erben haften für Verbindlichkeiten nicht nur mit dem Nachlass, sondern grundsätzlich auch mit ihrem privaten Vermögen. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, diese weitreichende Haftung zu vermeiden.

Je nach Ausgestaltung eines Testaments oder Erbvertrages können auch Vermächtnisse angeordnet sein. Diese müssen vom Erben erfüllt werden.

Es können auch Pflichtteilsansprüche von Angehörigen im Raum stehen. Solche richten sich ebenfalls gegen den Erben.

Ferner müssen auch die Kosten der Bestattung von den Erben übernommen werden.

Zu guter Letzt sind Erben dazu verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben.

 

Fazit

Bei Kenntnis von einem Erbfall ist schnelles Handeln erforderlich. Sie sollten sich schnellstmöglich einen groben Überblick über das Vermögen und die Schulden des Erblassers machen. Sodann müssen Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder doch eine Ausschlagung wirtschaftlicher ist.

Hierbei kann auch anwaltliche Hilfe gesucht werden. Spätestens jedoch, wenn Pflichtteilsansprüche gegen den Erben geltend gemacht werden, ist Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt im Erbrecht ratsam.

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