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Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2022 haben 66% der Deutschen kein Testament verfasst. Für sie alle stellt sich die Frage: Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist? Und wie wird es konkret geregelt? Auf dieser Seite geben wir eine kurze und verständliche Antwort auf diese wichtige Frage.

 

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Die grundsätzliche Antwort auf diese Frage ist kurz: Das Erbe regelt in diesem Fall die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 1923 ff. festgeschrieben.

 

So funktioniert’s

Vereinfacht gesagt erben nach der gesetzlichen Erbfolge in erster Linie Ehepartner und Kinder des Verstorbenen. Hatte der Verstorbene keinen Ehepartner oder Kinder, treten weitere mögliche Verwandte an ihre Stelle – beispielsweise die Eltern oder Geschwister. Die Grundregel dabei ist: Je entfernter die Verwandtschaft, desto weiter hinten steht sie in der gesetzlichen Erbfolge. Wie diese in Ihrem konkreten Fall aussieht, hängt also eng mit Ihrer Familiensituation zusammen.

 

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Erbrechtlich ist ein Testament nicht vorgeschrieben oder verpflichtend. In diesem Fall greift dann wie beschrieben die gesetzliche Erbfolge und verteilt das Erbe nach einem vorgeschriebenen Schlüssel. Möchten Sie von dieser standardmäßigen Verteilung abweichen, dann brauchen Sie ein Testament.

 

Ein Testament lohnt sich!

Viele Menschen scheuen den Aufwand und die Kosten für ein eigenes Testament. Wir haben die möglichen Kosten in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Testament in einer Tabelle aufgelistet (siehe den Artikel “Testament und Erbvertrag“). In einem weiteren Artikel haben wir außerdem die Formen und Kosten des beliebten sogenannten „Berliner Testaments“ erklärt (siehe den Artikel “Was kostet ein Berliner Testament?“).

In den allermeisten Fällen lohnt sich das Verfassen eines Testaments trotz der damit verbundenen Kosten. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und das Risiko für Erb- und Familienstreitigkeiten reduziert wird.

Lassen Sie sich beraten und kontaktieren Sie uns!

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Wer erbt, wenn kein Testament und keine Erben vorhanden sind?

In der gesetzlichen Erbfolge werden auch weitentfernte Verwandte berücksichtigt, wenn es keine lebenden näheren Verwandten wie Kinder, Eltern oder Geschwister gibt. Sollten allerdings tatsächlich überhaupt keine lebenden Verwandten des Verstorbenen auffindbar sein, dann greift § 1936 BGB. Laut dieser Regel erbt dann der Staat das Vermögen des Verstorbenen, in der Regel das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.

Weitere Infos zum Thema Testament finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema „Testament und Erbvertrag“  und in unserem Videobeitrag „Wie wird man Erbe?“.

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