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Grundlagen

Bei einem Todesfall kann es zwischen den nahen Angehörigen des Verstorbenen schnell zum Streit über den Nachlass kommen. Oftmals fällt hierbei auch der Begriff des „Pflichtteils“.

 

Doch was hat es mit dem Pflichtteil auf sich?

Der Pflichtteil wird immer dann bedeutsam, wenn ein naher Angehöriger, insb. die Kinder oder der Ehegatte nicht Erbe werden, also enterbt wird. Der Pflichtteil im Erbrecht sichert eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
Diese Mindestbeteiligung wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt. Durch die gesetzliche Anordnung des Pflichtteilsrechts wird also die Testierfreiheit des Erblassers eingeschränkt.

 

Berechtigte und Höhe

Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören die Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt. Stiefkinder gehören nicht zum Kreis der Berechtigten. Darüber hinaus können auch der Ehegatte und die Eltern berechtigt sein, einen Pflichtteil geltend zu machen.

Der Anspruch auf den Pflichtteil richtet sich gegen die Erben. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für die Ermittlung des Pflichtteils ist daher zunächst die gesetzliche Erbquote zu ermitteln. Die gesetzliche Erbquote hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Erblasser verheiratet war und falls ja, in welchem Güterstand er lebte sowie die Anzahl der Kinder.

 

Beispielsrechnung

Beispiel 1: Der Erblasser ist nicht verheiratet und hat 2 Kinder hinterlassen:
Die gesetzliche Erbquote liegt pro Kind bei ½. Der Pflichtteil ist die Hälfte der gesetzlichen Quote, hier also ¼ pro Kind.

Beispiel 2: Der Erblasser ist verheiratet, lebte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und hat 3 Kinder hinterlassen:
Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten beträgt ½. Der Pflichtteil ist die Hälfte der gesetzlichen Quote, für den Ehegatten also ¼. Die verbleibende Hälfte muss auf die 3 Kinder aufgeteilt werden, sodass die gesetzliche Quote pro Kind bei 1/6 liegt. Der Pflichtteil ist die Hälfte der gesetzlichen Quote, hier also 1/12 pro Kind.

 

Fazit

Der Pflichtteil spielt im Rahmen von Erbschaften eine große Rolle. Teilweise kann die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs durchaus komplex sein. In jedem Fall sollte ein im Erbrecht erfahrener Anwalt bei der Frage eines Pflichtteilsanspruchs zur Beratung aufgesucht werden. Schließlich wird der Pflichtteil nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss selbst gegenüber den Erben geltend gemacht werden, im Zweifel vor Gericht.

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