Büren: 02951 9857-0 | Bad Wünnenberg: 02953 9857-0 | Paderborn: 05251 28899-0

Ein Blick auf Google zeigt: Viele Menschen suchen nach einem „Berliner Testament zum Abschreiben“. Und auch in unserer Arbeit als Anwälte und Notare begegnen uns immer wieder Mandanten, die eine einfache Vorlage oder ein Muster für ein Berliner Testament suchen, das sie einfach übernehmen können.

Hier erklären wir, was es mit dem Berliner Testament zum Abschreiben auf sich hat. Natürlich bieten wir eine kurze Vorlage an, erklären aber auch, warum die Nutzung dieses Musters in den meisten Fällen vielleicht doch keine so gute Idee ist.

 

Was ist ein Berliner Testament?

Mit einem sogenannten Berliner Testament setzen sich Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner jeweils gegenseitig zum Alleinerben ein. Das bedeutet: Stirbt ein Partner, dann erbt der überlebende Partner das gesamte Vermögen. Etwaige Kinder gehen vorerst leer aus. Nach dem Tod des länger lebenden Partners wird das gemeinsame Erbe schließlich an Dritte, beispielsweise die Kinder, vererbt.

Die Überlegung dabei: Stirbt ein Partner, ist der verbliebene Partner finanziell abgesichert und kann seinen gewohnten Lebensstandard erhalten.

Wir haben in der Vergangenheit bereits über die diversen Besonderheiten des Berliner Testaments berichtet. Beispielsweise über die Kosten eines Berliner Testaments, etwaige Nachteile des Berliner Testaments sowie der Frage, ob Schwiegertochter bzw. Schwiegersohn bei einem Berliner Testament erben. Sehen Sie sich diese Beiträge bei Interesse gerne an.

 

Welche Form muss ein Berliner Testament haben?

Ein Berliner Testament kann zwei verschiedene Formen haben: eigenhändig oder notariell.

Bei der eigenhändigen Variante muss das Berliner Testament handschriftlich und leserlich verfasst werden und von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden. Außerdem müssen Ort und Datum der Verfassung ersichtlich sein.

Bei einem notariellen Testament erstellt der Notar oder die Notarin das Testament individuell für Sie. Dazu bespricht er Ihre Wünsche und persönlichen Verhältnisse mit Ihnen. Darauf basierend wird ein Testament zusammengestellt und anschließend beurkundet. Verwahrt wird ein notarielles Testament beim Nachlassgericht. Zudem wird es im zentralen elektronischen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung!

Kosten vermeiden?

Ein wesentlicher Unterschied der beiden Varianten sind natürlich die Kosten. Während die eigenhändige Variante im einfachsten Fall kostenlos ist, entstehen für das notarielle Testament Gebühren. Allerdings sparen sich die Erben bei Vorliegen eines notariellen Testamentes in der Regel die Beantragung eines Erbscheines, der seinerseits wieder Kosten verursacht. Die Details dazu haben wir in dem Beitrag „Was kostet ein Berliner Testament?“ beschrieben.

Die geringeren Kosten sind auch der häufigste Grund, weshalb Menschen nach einer einfachen Vorlage zum Abschreiben suchen. Denn mit dem Verfassen eines eigenhändigen Berliner Testaments sollen die Notarkosten gespart werden. Doch Vorsicht: Das eigenhändige Verfassen eines Testaments hat seine Tücken, wie wir gleich sehen werden.

Zuerst allerdings eine mögliche Vorlage:

 

Vorlage Berliner Testament zum Abschreiben

Der Klassiker des Berliner Testamentes regelt zwei Erbfälle.

Und so könnte es also lauten:

Wir, die Eheleute _______________ und _________________ setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Nach dem Tod des Überlebenden von uns sollen unsere gemeinsamen Kinder ________ und _______ Erben sein.

 

Aber Vorsicht: Schon kleine Veränderungen in der Wortwahl dieses Musters können zu Auslegungsschwierigkeiten beim Testament führen. So kann sich durchaus die Frage stellen, ob mit der Formulierung „Nach unserem gemeinsamen Tod sollen unsere Kinder Erben sein.“ gemeint sein sollte, dass die Erbeinsetzung nur dann gelten soll, wenn die Eheleute gleichzeitig oder kurz hintereinander versterben. Im Zweifel muss dann ein Gericht entscheiden, was der wirkliche Wille der Erblasser gewesen sein könnte.

Wenn Sie überraschend morgen eine lebensbedrohliche Operation erwartet, sind diese 2-3 Zeilen jedoch besser als gar kein Testament. In allen anderen Fällen lieber zum erbrechtlich erfahrenen Anwalt oder zum Notar. Sonst haben Sie unter Umständen an der falschen Stelle gespart. Denn es gibt zahlreiche Fallstricke und Tücken. So werden beispielsweise viele Begriffe juristisch anders verwendet.

 

Falsche Begriffe, die immer wieder in einem selbst geschriebenen Testament verwendet werden

Beispiel 1: Vor- und Nacherbe

Gewollt ist:
Berliner Testament (Erst erbt der überlebende Ehegatte, anschließend die Kinder)

Geschrieben wird:
„Der Überlebende wird Vorerbe, unser Kind wird Nacherbe.“

Das Ergebnis:
Die Begriffe Vorerbe und Nacherbe sind juristische Fachbegriffe.

Der Vorerbe ist ein „Erbe auf Zeit“. Er erbt den Nachlass seines verstorbenen Ehegatten z.B. lediglich für die Zeit in der er selbst lebt. In dieser Zeit darf er jedoch in der Regel nicht über den Nachlass verfügen, ihn nicht verschenken oder verbrauchen. Außerdem gibt es zwei Arten von Vorerben, nämlich den befreiten Vorerben und den nicht befreiten Vorerben. Beide Varianten haben unterschiedliche Rechtsfolgen.

 

Beispiel 2: „vererben“ oder „vermachen“

Gewollt ist:
Die Verteilung des Vermögens nach dem Tod.

Geschrieben wird:
„Ich vererbe das Haus in der Müllerstraße meinem Nachbarn A. Das Haus in der Schubertallee vererbe ich meinem Nachbarn B. Den Rest meines Vermögens vermache ich der Tierschutzorganisation.“

Das Ergebnis:
Vererben bedeutet, dass jemand entweder Alleinerbe wird oder zu einer bestimmten Quote.

Vermacht werden können einzelne Gegenstände oder Forderungen.

Bei der vorliegenden Formulierung ist aber eben nicht klar, wer eigentlich Erbe des gesamten Nachlasses geworden ist und wer im Zweifel auch das Vermächtnis zu erfüllen hat.

 

Weitere Vorteile eines notariellen Testaments

Neben der Vermeidung dieser Missverständnisse gibt es noch zahlreiche weitere Vorteile, die in vielen Fällen für ein notarielles Testament sprechen.

  • Umfassende Beratung
  • Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles
  • Feststellung der Testierfähigkeit
  • Rechtssicherheit
  • Hinterlegung beim Gericht, Reduzierung des Missbrauchs- und des Verlustrisikos
  • Kostenreduzierung der Erben, da Erbschein nicht erforderlich
  • Dient der Legitimation bei Banken und anderen Institutionen

 

Fazit

Wer ein eigenhändiges Berliner Testament erstellt, sollte sich über die Fallstricke und Risiken im Klaren sein. In vielen Fällen lohnt sich daher ein notarielles Testament – trotz der damit verbundenen Kosten. Kontaktieren Sie uns dafür gerne kostenlos und unverbindlich, wir besprechen Ihren Einzelfall mit Ihnen. Gerne auch telefonisch unter 02951 9857-0.

Kontakt

4 + 9 =

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament – Mit Schaubild

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament – Mit Schaubild

Die Mehrheit der Deutschen hat kein Testament verfasst. Für sie gilt im Todesfall die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“. Wir erklären diese gesetzliche Erbfolge und verdeutlichen sie mit zahlreichen Schaubildern.   Was ist die gesetzliche Erbfolge? Die...

Erbe – Was tun?

Erbe – Was tun?

Bei einem plötzlichen Tod eines Angehörigen kann es schnell vorkommen, unerwartet Erbe zu werden. Doch auch wenn der Tod nicht plötzlich eintritt, sondern sich beispielsweise durch hohes Alter oder Krankheit angedeutet hat, stellt sich die Frage, wie sich ein Erbe...

Privates Testament beim Amtsgericht hinterlegen

Privates Testament beim Amtsgericht hinterlegen

Sie möchten ein privates Testament aufsetzen und wissen, wie und wieso Sie es beim Amtsgericht hinterlegen sollen? Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären alle Details und liefern eine übersichtliche Schritt für Schritt Anleitung zum Hinterlegen des privaten...

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2022 haben 66% der Deutschen kein Testament verfasst. Für sie alle stellt sich die Frage: Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist? Und wie wird es konkret geregelt? Auf dieser Seite geben wir eine kurze und verständliche...

Der Pflichtteil von Kindern und dem Ehegatten beim Erbe

Der Pflichtteil von Kindern und dem Ehegatten beim Erbe

Grundlagen Bei einem Todesfall kann es zwischen den nahen Angehörigen des Verstorbenen schnell zum Streit über den Nachlass kommen. Oftmals fällt hierbei auch der Begriff des „Pflichtteils“.   Doch was hat es mit dem Pflichtteil auf sich? Der Pflichtteil wird...