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  • Wer sollte ein Testament machen?

    Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass jeder, der volljährig ist, sich Gedanken darüber macht, was passiert, wenn er stirbt.

  • Muss ich mein Testament bei einem Notar machen?

    Dies ist nicht erforderlich. Allerdings ist das Erbrecht so kompliziert, dass ein notarielles Testament Ihnen die Sicherheit gibt, auch ein wirksames Testament gemacht zu haben.

  • Wo sollte ein Testament aufbewahrt werden?

    Das beste Testament hilft nichts, wenn es im Falle des Todes nicht wiedergefunden wird. Ein notarielles Testament wird immer beim Amtsgericht hinterlegt. Ein privatschriftliches Testament können Sie auch beim Amtsgericht hinterlegen.

  • Was mache ich, wenn ich mein Testament ändern möchte?

    Grundsätzlich kann ich ein Testament jederzeit ändern. Bei einem Berliner Testament (Testament unter Eheleuten) kann das Testament häufig nicht mehr verändert werden. Hier brauchen Sie auf jeden Fall rechtlichen Rat.

  • Was passiert im Falle einer Ehescheidung?

    Im Falle einer rechtskräftigen Scheidung wird das gemeinsame Testament der Eheleute unwirksam. Während der Trennungsphase bleibt es aber wirksam. Hier empfehle ich dringend, ein neues Testament zu machen, will man den ehemaligen Ehepartner nicht noch den eigenen Nachlass zukommen lassen.

Interview mit Rechtsanwalt und Notar Franz-Josef Rehmann, Sindfeldbote April 2018.