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Wenn Sie in NRW leben und darüber nachdenken, ein Haus zu kaufen, haben Sie wahrscheinlich schon von den sogenannten „Kaufnebenkosten“ gehört. Dazu zählen auch die Kosten für den Notar. In diesem Beitrag erklären wir die Bedeutung der Notarkosten beim Hauskauf, ihre Höhe und welche Leistungen sie dafür erhalten.

 

Die Kaufnebenkosten: Notarkosten, Grunderwerbssteuer und Maklerprovision

Kauft man in Deutschland ein Haus, so fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis noch weitere Kaufnebenkosten an. Dazu gehören die Notarkosten (inklusive Grundbuchkosten), die Grunderwerbssteuer sowie eine etwaige Maklerprovision.

 

Notarkosten in NRW – Unterschiede zu anderen Bundesländern?

In diesem Zusammenhang können wir auch gleich ein Missverständnis ausräumen: Die Notarkosten beim Hauskauf sind deutschlandweit grundsätzlich gleich hoch und unterscheiden sich nicht nach Bundesland. Ob Sie also in NRW oder in Bayern ein Grundstück oder Haus kaufen, ändert nichts an der Höhe der Notarkosten.

Einen Unterschied gibt es allerdings bei der Grunderwerbssteuer. Diese unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Während sie in NRW im Jahr 2023 6,5% beträgt, sind es in Bayern oder Sachsen beispielsweise nur 3,5%.

Ihr Notar in NRW

Die Kanzlei Kröger, Rehmann & Partner steht Ihnen mit Standorten in Paderborn, Büren und Bad Wünnenberg gerne auf regionaler und nationaler Ebene zur Verfügung.

Wie hoch sind die Notarkosten?

Die Notarkosten beim Hauskauf setzen sich aus unterschiedlichen Gebühren und Leistungen zusammen (siehe den folgenden Abschnitt „Wie setzen sich die Notarkosten beim Hauskauf zusammen?“). Ihre genaue Höhe kann daher von Fall zu Fall etwas unterschiedlich sein.

Als einfache Faustregel können Sie sich aber merken: Für Notarkosten und Grundbuchkosten sollte man rund 1,5% des Kaufpreises kalkulieren. Dabei entfallen etwa 1% auf die Notarkosten und 0,5% auf die Grundbuchkosten. Wenn Sie also zum Beispiel ein Haus für 500.000€ kaufen und voll finanzieren, so müssen Sie mit etwa 7.500€ (= 1,5% von 500.000€) Notarkosten und Grundbuchkosten rechnen.
Die genauen Kosten können Sie mit dem Notarkostenrechner & Grundbuchrechner des Handelsblatts berechnen.

 

Warum muss ich Notarkosten bezahlen?

Ein Hauskauf ist eine komplexe Angelegenheit mit hohem finanziellem und rechtlichem Einsatz. Um Käufer und Verkäufer zu schützen, ist eine Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar als neutralen Vermittler daher gesetzlich vorgeschrieben. Für seine Leistungen wird er mit den Notarkosten entlohnt.

 

Wie setzen sich die Notarkosten bei Hauskauf zusammen?

Die Kosten, die Sie an den Notar bezahlen, sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben. Für diverse Leistungen des Notars sind hier konkrete Gebührensätze festgeschrieben.

Für die Beurkundung eines Kaufvertrags ist zum Beispiel eine sogenannte 2,0 Gebühr zu zahlen. Für die Überwachung der Fälligkeitsvoraussetzungen und für die Umschreibung des Grundeigentums ist eine 0,5 Betreuungsgebühr fällig. Für das sonstige Einholen von Genehmigungen, Zustimmungen oder Negativerklärungen können weitere Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren ist dabei abhängig vom Kaufpreis des Hauses.

Unsere Notare besprechen mit Ihnen diese Kosten und klären Sie transparent darüber auf.

 

Wer bezahlt die Notarkosten?

Die Notarkosten bei einem Hauskauf bezahlt in der Regel der Käufer. Er darf dafür den Notar auswählen und beauftragen. Nur für Tätigkeiten, die den Verkäufer betreffen (wie das Löschen einer Grundschuld) muss dieser die Kosten übernehmen. Allerdings haften Verkäufer und Käufer gemeinsam für die gesamten Notarkosten. Kann eine Seite diese also nicht bezahlen (und der Kauf muss rückabgewickelt werden), haftet die andere Partei dafür.

 

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