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Betriebsurlaub und Betriebsferien gibt es in vielen Unternehmen. Wir klären die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang. Wann ist ein Betriebsurlaub gerechtfertigt und erlaubt? Wird der Betriebsurlaub von den Urlaubstagen des Arbeitnehmers abgezogen? Und wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber mit Betriebsurlaub verplanen?

Aber der Reihe nach. Grundsätzlich ist der Arbeitsurlaub in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz (kurz BUrlG) geregelt. In § 7 BUrlG heißt es zum Zeitpunkt des Urlaubs:

„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Heißt also, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss. Doch wie aus § 7 BUrlG hervorgeht, gibt es zwei Ausnahmen: die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer sowie „dringende betriebliche Belange“.

Ein von Arbeitgeber angeordneter Betriebsurlaub ist zulässig, wenn es „dringende betriebliche Belange“ für den Betriebsurlaub gibt. Wichtig: Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser einem Betriebsurlaub in jedem Fall zustimmen.

 

 

Beispiele für „dringende betriebliche Belange“

Solche dringenden Belange können beispielsweise dann bestehen, wenn es sich um eine allgemeine Urlaubszeit handelt, in der auch Lieferanten und Kunden auf Urlaub sind. Oft ist dies um den Jahreswechsel der Fall.

Oder wenn der Betrieb aufgrund des Urlaubs einer wichtigen Person nicht fortgeführt werden kann. Wenn zum Beispiel in einer Arztpraxis die Ärztin auf Urlaub ist, dann kann der Betrieb in dieser Zeit nicht fortgeführt werden.

Weitere Informationen haben wir in unserem Artikel Wann darf der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen? zusammengefasst.

Ob Betriebsurlaub in einem konkreten Fall zulässig ist, kann allerdings nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einschätzen. Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind für Sie da.

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Wird der Betriebsurlaub von den Urlaubstagen des Arbeitnehmers abgezogen?

Die Antwort ist: Ja. Ist der Betriebsurlaub durch „dringende betriebliche Belange“ begründet, so wird die Arbeitszeit vom Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers abgezogen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass der Betriebsurlaub vom Arbeitgeber früh genug angekündigt wurde (mindestens 6 Monate vorher).

 

 

Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber mit Betriebsurlaub verplanen?

Die gute Nachricht für Arbeitnehmer ist, dass der Arbeitgeber nicht den gesamten Urlaubsanspruch als Betriebsurlaub verplanen darf. Wie viele Urlaubstage der Arbeitgeber festlegen darf, dazu gibt es keine eindeutige Regel. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus dem Jahr 1981 dürfen Arbeitnehmer aber ca. zwei Fünftel Ihres Urlaubs selbst festlegen (1 ABR 79/92).

In anderen Worten: Etwa 60 Prozent des Jahresurlaubs dürfen als Betriebsurlaub angeordnet werden. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr, dann können nach dieser Formel zwölf Urlaubstage als Betriebsurlaub vom Arbeitgeber verplant werden.

 

Fragen?

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