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Die Verteilung des Nachlasses ist nicht immer leicht. Sollen alle gleich behandelt werden? Hat einer der zukünftigen Erben vielleicht schon einmal finanzielle Unterstützung bekommen – etwa zur Gründung der beruflichen Existenz oder zur Familiengründung?

Welche Beweggründe auch immer für die Art der Verteilung des Vermögens bestehen mögen; die Angehörigen können oder wollen den „letzten Willen“ nicht immer einfach hinnehmen.

Spätestens jetzt ist der Streit, der durch ein Testament verhindert werden sollte, vorprogrammiert.

In der Beratungspraxis herrscht bei den Betroffenen nicht selten Unverständnis darüber, warum die testamentarische Festlegung in dieser Form stattgefunden hat. Die Folgen sind – neben der tiefen Enttäuschung – auch Zweifel an der Echtheit des Testamentes, dem “wirklichen” Willen des Erblassers oder sogar an der Testierfähigkeit.

Nachdem der erste “Schock” überwunden wurde, beginnen die Recherchen. Da werden Konten überprüft, Nachbarn befragt und Anwälte konsultiert. Die eine Seite wirft der anderen vor, doch schon immer bevorzugt worden zu sein. Daraufhin wird dann jeder Cent zusammengerechnet, der bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Schenkung weitergegeben sein könnte und und und….

Das Ergebnis sind völlig zerstrittene Familien.

Natürlich darf jeder sein Vermögen auch selbst ausgeben.

Wer aber mit den Angehörigen bereits zu Lebzeiten die beabsichtigte Verteilung des zukünftigen Nachlasses bespricht, kann Missverständnisse ausräumen und Beweggründe erläutern. Die Erwartungshaltung der Hinterbliebenen wird damit bereits zu Lebzeiten gemanagt.

Weitere Informationen finden Sie in den Bereichen Erbrecht sowie Erben und Übertragen.

 

Ringo GrenzRechtsanwalt & Notar
RINGO GRENZ
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