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Der ab dem 28.04.2020 geltende neue Bußgeldkatalog sieht wesentlich höhere Bußgelder vor. Aber auch Fahrverbote werden nun deutlich schneller verhängt! So reichen innerorts nun 21 km/h zu schnell aus, um ein Fahrverbot zu kassieren.

Außerorts wird ein Fahrverbot bereits fällig bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h anstatt 41 km/h nach der alten Regelung. Die neuen Regelungen dienen nach dem Verkehrsministerium insbesondere dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer.

Unsere Ansprechpartner im Verkehrsrecht stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Seite!

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
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daniel.radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

 

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