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Die Bundesregierung hat 2024 wichtige Reformen beschlossen, die vor allem für landwirtschaftliche Betriebe von großer Bedeutung sind. Diese Änderungen betreffen die Höfeordnung und die steuerliche Behandlung von Abfindungen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen als Landwirt, was das konkret für Sie bedeutet und wie Sie diese Neuerungen optimal für Ihren Betrieb nutzen können.

 

1. Was ändert sich bei der Höfeordnung?

Die Höfeordnung regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vererbt werden können. Ziel ist es, den Hof als Einheit zu erhalten und eine Zerschlagung durch Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Die aktuellen Änderungen machen das Verfahren transparenter und wirtschaftlich fairer.

Neue Festlegung der Hofeigenschaft

Ein Betrieb wird als Hof im Sinne der Höfeordnung anerkannt, wenn der sogenannte Grundsteuerwert A mindestens 54.000 Euro beträgt. Dieser Grundsteuerwert, der seit der Grundsteuerreform 2022 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe berechnet wird, ist nun ausschlaggebend.

➡ Praxis-Tipp für Landwirte: Schauen Sie in Ihren Grundsteuerbescheid! Wenn der Wert über 54.000 Euro liegt, fällt Ihr Betrieb unter die Höfeordnung. Das spart Ihnen die Kosten für aufwendige Gutachten.

Neue Berechnung der Mindestabfindung

Wenn Sie als Landwirt Ihren Hof an einen Nachfolger übergeben, erhalten die weichenden Erben – also jene, die den Hof nicht übernehmen – eine Abfindung. Diese Mindestabfindung wird nun auf das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A festgelegt.

Was bedeutet das für Sie?

Die Berechnung der Abfindung wird einfacher und nachvollziehbarer. Gleichzeitig bleibt sichergestellt, dass der Hoferbe den Betrieb ohne finanzielle Überforderung weiterführen kann.

Mehr Entlastung durch Schuldenabzug

Bisher konnten Schulden des Hofes nur in begrenztem Umfang von der Abfindung abgezogen werden. Jetzt gilt: Bis zu 80 % des Hofwerts können als Verbindlichkeiten berücksichtigt werden.
➡ Vorteil: Wenn Ihr Betrieb mit Krediten belastet ist, bleibt der Abfindungsbetrag für die weichenden Erben überschaubar. Das schützt die finanzielle Stabilität des Hofes.

 

2. Änderungen bei der Besteuerung von Abfindungen

Wenn Sie als Landwirt einem weichenden Erben eine Abfindung zahlen, spielt die Steuer eine entscheidende Rolle. Auch hier hat die Bundesregierung Erleichterungen geschaffen:

Höherer Freibetrag

Ab 2025 wurde der steuerliche Freibetrag für Abfindungen deutlich erhöht. Das heißt, ein größerer Teil der Abfindung bleibt steuerfrei.

➡ Warum das wichtig ist: Sie können Abfindungen an Ihre Kinder oder andere weichende Erben zahlen, ohne dass diese sofort hohe Steuerabzüge befürchten müssen.

Änderung bei der Fünftelregelung

Die beliebte Fünftelregelung, die Steuerzahlungen über fünf Jahre verteilt, bleibt erhalten. Neu ist: Sie müssen die Steuerermäßigung künftig selbst in der Einkommensteuererklärung beantragen. Bisher war dies Aufgabe des Arbeitgebers.

➡ Praxis-Tipp: Lassen Sie sich bei der Steuererklärung von einem Steuerberater unterstützen, um die Vorteile der Fünftelregelung weiterhin zu nutzen.

 

Warum sind diese Änderungen wichtig für Landwirte?

Für landwirtschaftliche Betriebe stehen oft ganze Existenzen auf dem Spiel, wenn es um die Hofübergabe geht. Mit den neuen Regelungen sorgt die Regierung für mehr Klarheit und Planbarkeit.

  • Für Hofnachfolger: Die Berechnung der Hofeigenschaft und der Abfindung wird einfacher, was die Übergabe erleichtert.
  • Für weichende Erben: Eine faire und nachvollziehbare Abfindung stärkt den familiären Frieden.
  • Für Steuerpflichtige: Die neuen steuerlichen Freibeträge entlasten alle Beteiligten finanziell.

 

Haben Sie Fragen zu den Änderungen?

Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie bei:

  • der Überprüfung der Hofeigenschaft,
  • der Gestaltung von Testamenten und Hofübergabeverträgen.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch! Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihren Hof und Ihre Familie.

Jetzt handeln! Die neuen Regelungen treten bald in Kraft. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um rechtzeitig alle Vorteile zu nutzen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden zur Höfeordnung sowie auf unseren Seiten zu den Themen Hofübergabevertrag und Kauf und Verkauf landwirtschaftlicher Flächen.

Kontaktieren Sie uns jetzt

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Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail unter ra@rehmann.de oder nutzen Sie das folgende Kontaktformular.

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