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Vorsorgevollmacht

Ihr Anliegen

Sie sind sich darüber klar geworden, dass jeder, der volljährig ist, auch eine Vorsorgevollmacht braucht.

 

Rahmenbedingungen

Eine Vorsorgevollmacht braucht jeder, der volljährig ist. Mit der Volljährigkeit endet das gesetzliche Vertretungsrecht der Eltern. Das Gesetz ermächtigt weder Eltern noch Ehegatten oder Kinder für die jeweiligen unmittelbaren Verwandten einzutreten. Diese gesetzliche Lücke kann nur durch eine Vorsorgevollmacht geschlossen werden.

In dieser Vorsorgevollmacht legt der Vollmachtgeber fest, wer aus seinem vertrauten Familien- oder Bekanntenkreis für ihn Entscheidungen treffen kann, falls er selbst nicht mehr handeln kann.

Dies betrifft den Gesundheitsbereich, also die Entscheidung über Operationen und lebenserhaltene Maßnahmen. Dies betrifft ebenfalls den wirtschaftlichen Bereich, also Verträge über Immobilien, Bankangelegenheiten und sonstige wirtschaftliche Themen. Außerdem betrifft dies auch die Frage wie Sie im schlimmsten Fall gepflegt und betreut werden möchten.

Soweit Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, greift das gesetzliche Betreuungsrecht.

 

Dies führt zu zweierlei Ergebnissen:

Zum einen erhalten Sie einen amtlichen Betreuer, der Ihnen völlig fremd ist und nicht immer ausschließlich Ihre Interessen im Blick haben muss.

Zum anderen werden damit für Sie erhebliche Kosten ausgelöst, die jährlich zwischen 2.500,00 € und 3.000,00 € betragen.

Diese Kosten sind aus Ihrem Vermögen zu leisten. Um Ihre persönlichen Bedürfnisse in einer Vollmacht wirklich abzubilden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich insoweit beraten zu lassen.

Die überall im Internet erhältlichen Standardformulare sind in der Regel sehr generell gehalten und gehen nicht auf Ihre persönlichen und familiären Verhältnisse und Bedürfnisse ein. Je überlegter Sie die für Sie wichtigen Dinge in einer durch notarielle Begleitung erstellten Vorsorgevollmacht regeln, desto sicherer sind Sie.

 

Unsere Leistungen

Wir entwerfen für Sie und in Ihrem Interesse, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, die Vorsorgevollmacht. Hierbei beraten wir Sie über alle mit der Vorsorgevollmacht zusammenhängenden Fragen und deren Verwendung. Ziel unserer Beratung ist es, dass Ihre nächsten Angehörigen für Sie entscheiden und Sie nicht durch einen fremden Betreuer betreut werden müssen. Gerade wenn Immobilienvermögen vorhanden sein sollte, ist es zwingend erforderlich eine notarielle Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Auch im Rahmen von Bankgeschäften ist dies oft erforderlich, da Banken häufig nur General- oder Vorsorgevollmachten akzeptieren, wenn sie notariell beglaubigt oder beurkundet werden. aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen die notarielle Beurkundung Ihrer General- oder Vorsorgevollmacht.

 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer darüber hinaus im Falle einer gesundheitlichen Krise sicher gehen, dass die eigenen Wünsche für diesen Fall berücksichtigt werden, bedarf einer Patientenverfügung.

Den Unterschied zwischen beiden und welche Möglichkeiten in der Umsetzung bestehen, erläutert Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix in dem folgenden Kurzvideo.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Patientenverfügung.

 

 

Erbrecht: Vorsorgevollmacht und ihre Tücken!

Der Familienverbund von einst und das Leben verschiedenster Generationen unter einem Dach, sind für viele heute ein selten gewordener Traum. Die Kinder zieht es in die Welt für Studium, Beruf oder die eigene Familie.

Nicht selten erteilen Eltern gerade einem der in ihrer Nähe gebliebenen Kinder eine Generalvollmacht. Mit dieser sollen dann u.a. die Geschäfte des täglichen Bedarfs erledigt werden.

Der Vollmachtnehmer ist dem Vollmachtgeber dabei zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Nach dem Tod des Vollmachtgebers geht dieser Anspruch auf den oder die Erben über.

Diese können dann von dem Bevollmächtigten verlangen, für jeden einzelnen Betrag Rechenschaft abzulegen und die Verwendung für den Vollmachtgeber nachzuweisen. Hier lauert dann plötzlich ein beträchtliches Streitpotential, dass sich leicht vermeiden lässt.

Rechtsanwalt Ringo Grenz zeigt in unserem aktuellen Kurzvideo ein Lösungsbeispiel.

Weitere Informationen finden Sie in den Bereichen Erbrecht sowie Erben und Übertragen.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
johannes.kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
franz-josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-0
Fax (05251) 28899-29
daniel.radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
ringo.grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren