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Unternehmertestament

Ihr Anliegen

Ihr Hauptanliegen ist es, Ihre Familie abzusichern und durch ein Testament innerfamiliäre Streitigkeiten zu vermeiden. Ihr weiteres Hauptanliegen besteht im Schutz und in der Erhaltung des von Ihnen geschaffenen Unternehmens. Das deutsche Erbrecht stellt keine Sonderregelung für Unternehmer zur Verfügung. Die gesetzliche Erbfolge ist in keiner Weise geeignet, Ihre berechtigten Interessen abzubilden. Nach dem Gesetz werden Erben der jeweilige Ehepartner und dessen Kinder, und zwar unabhängig davon, ob diese Kinder noch minderjährig sind oder nicht.

Bei minderjährigen Kindern und im Fall eines vorzeitigen Todes müssen Sie außerdem damit rechnen, dass Betreuungsgerichte und Vermögenspfleger Ihrer Kinder wesentlichen Einfluss auf die Vermögensgestaltung und Unternehmensentwicklung haben werden.

Es braucht kaum Vorstellungskraft, um sich zu überlegen, was passieren kann, wenn der Unternehmer seiner unternehmerischen Verantwortung gerade an dieser Stelle nicht gerecht wird und keine letztwilligen Verfügungen trifft. Sie haben sich entschlossen, zu Ihrer Verantwortung zu stehen und ein professionelles und streitarmes Testament zu realisieren.

 

Rahmenbedingungen

Neben dem Erbrecht gilt das Primat des Gesellschaftsrechts. Gesellschaftsrechtliche Regelungen gehen immer vor erbrechtliche Regelungen. Ein besonderes Gewicht im Rahmen der erbrechtlichen Beratung eines Unternehmers ist deshalb darauf zu richten, wie sich die gesellschaftsvertraglichen Strukturen darstellen. Das Gesellschaftsrecht kann durchaus verhindern, dass etwas was der Unternehmer vererben möchte, in die Hände der nächsten Generation geht.

Erbrechtlich sind auch die jeweiligen Gesellschaftsstrukturen zu berücksichtigen. Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob das Unternehmen in Form einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft übertragen wird. Die unternehmerische Nachfolge in testamentarischer Form bedarf daher ebenso wie die Unternehmensnachfolgeregelung unter Lebenden, einer komplexen rechtlichen Betrachtung gesellschaftsrechtlicher, erbrechtlicher, familienrechtlicher und gegebenenfalls arbeitsrechtlicher Strukturen.

 

Unsere Leistung

Wir erörtern mit Ihnen gemeinsam im Rahmen einer Ist-Aufnahme Ihre gesellschaftsrechtliche Situation. Wir besprechen mit Ihnen Ihre familienrechtliche Situation und die sich daraus ergebenden Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge. Nachdem Sie uns vermittelt haben, welche persönlichen Wünsche Sie haben, setzen wir einen ersten Entwurf Ihres letzten Willens auf.

Um unliebsame steuerliche Folgen zu vermeiden, werden wir, soweit Sie dies wünschen, Ihren letzten Willen gemeinsam mit Ihnen mit Ihrem Steuerberater besprechen. Wir halten dies für zwingend, da durch eine steuerliche Beratung betriebsinterne Steuergestaltungsmöglichkeiten sichtbar werden, die uns unbekannt sind.

Unliebsame Folgen von Betriebsaufspaltungen und ähnlichen steuerlichen Konstruktionen werden so vermieden. Nach endgültiger Klärung der erbrechtlichen Fragen durch uns und der steuerrechtlichen Fragen durch Ihren Steuerberater, wird das gemeinsame erarbeitete Testament beurkundet und sodann beim Amtsgericht hinterlegt.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren