Unternehmensnachfolge
Ihr Anliegen
Sie möchten als Unternehmerpersönlichkeit das, was Sie in der Vergangenheit geschaffen haben, für sich und die nächste Generation erhalten. Aus Ihrer Perspektive kommt nur eine Übertragung an Familienangehörige in Betracht. Sollte dies jedoch wider Erwarten nicht möglich sein, ist auch ein Verkauf nicht ausgeschlossen.
Sie möchten die Übergabe Ihres von Ihnen geschaffenen Unternehmens in die nächste Generation ohne Streit zwischen den Familienangehörigen. Sie möchten außerdem, dass die Übergabe Ihres Unternehmens in die nächste Generation Ihnen ein unbeschwertes Leben im Alter gewährleistet und Ihre finanziellen und sonstigen Ansprüche gesichert werden. Dann können wir Ihnen helfen.
Rahmenbedingungen bei der Unternehmensnachfolge
Die Begleitung einer Unternehmensnachfolge und/oder Vermögensnachfolge ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Sie erfordert umfangreiche Erfahrungen sowie die Kenntnis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der übergebenden Person und des Übernehmers. Außerdem muss ein guter Berater auch die familienrechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um für den Fall einer Ehescheidung des Übernehmers erhebliche Ausgleichszahlungen an den Ehepartner zu vermeiden.
Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass insbesondere bei der Unternehmensnachfolge sehr unterschiedliche rechtliche Aspekte beachtet werden müssen.
Dazu zählen insbesondere folgenden Rechtsbereiche:
- Erbrecht
- Familienrecht
- Steuerrecht
- Gesellschaftsrecht
Es würde den Rahmen dieser Information bei Weitem sprengen, sämtliche mit einer Unternehmensnachfolge verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen anzusprechen. Aus unserer Erfahrung empfiehlt sich daher bei einem derart komplexen Vorgang eine intensive Begleitung und Betreuung durch Rechtsberater und Steuerberater dringend.
Unsere Leistung bei der Unternehmensnachfolge
Wir begleiten Sie im Rahmen der vertraglichen notariellen Gestaltung der Verträge sowohl bei der persönlichen Betrachtung Ihres Unternehmensnachfolgeprozesses als auch bei der rechtlichen Betrachtung. Wir nehmen mit Ihnen die immer emotionalen Familieninteressen mit auf und versuchen diese mit den rationalen Anforderungen der Unternehmensfortführung zu verbinden.
Wir erarbeiten mit Ihnen die unterschiedlichen rechtlichen Komponenten, insbesondere die gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Erfordernisse. Gleiches gilt für die erbrechtlichen Regelungen. Die steuerrechtliche Betrachtung erfolgt in der Regel durch Ihren Steuerberater.
Nachdem der komplexe Vorgang erfasst wurde, entwerfen wir mit Ihnen und in Ihrem Interesse einen Unternehmensnachfolgevertrag, den wir dann mit allen Beteiligten abstimmen. Nach endgültiger Abstimmung sämtlicher steuerrechtlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen wird der Vertrag gemeinsam beurkundet.
Dabei finden Sie in unseren Notaren und Anwälten an unseren Standorten in Paderborn, Büren und Bad Wünnenberg eine hohe fachliche Kompetenz, gepaart mit jahrzehntelanger Erfahrung. Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie uns mit Ihrer Frage zum Thema Unternehmensnachfolge für eine kostenlose Erstberatung.
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Häufige Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge
Wo finde ich einen Nachfolger für mein Unternehmen?
Im Idealfall finden Sie innerhalb Ihrer Familie einen Nachfolger, der Ihr Unternehmen in die nächste Generation führt. Meist sind es die eigenen Kinder, an die der Betrieb übergeben werden soll. Aber auch Neffen, Nichten und jüngere Geschwister werden in manchen Fällen als Unternehmensnachfolger ausgewählt.
Sollte sich innerhalb der eigenen Familie kein geeigneter Unternehmensnachfolger finden, so müssen Sie Ihre Suche ausweiten. Vielleicht findet sich ja im Unternehmen selbst ein ehrgeiziger Mitarbeiter, der sich eine Übernahme und Weiterführung vorstellen kann? Ansonsten bieten Nachfolgerbörsen wie nexxt-change oder die Deutsche Unternehmerbörse eine komfortable Möglichkeit, um deutschlandweit nach möglichen Nachfolgern zu suchen.
Wann sollte ich mich um die Unternehmensnachfolge kümmern?
Wenn Ihnen der Fortbestand Ihres Unternehmens am Herzen liegt, können Sie sich eigentlich gar nicht früh genug um die Unternehmensnachfolge kümmern. Schließlich kann das Thema durch unvorhersehbare Ereignisse schnell aktuell werden.
Experten raten dazu, mehrere Jahre für die Suche nach einem Nachfolger einzuplanen. Diese Zeitspanne kann im Einzelfall natürlich kürzer sein, etwa wenn innerhalb der Familie bereits ein klarer Nachfolger bereitsteht. Aber auch hier lohnt es sich, einen Plan B zu entwickeln. Schließlich können sich auch Familienverhältnisse wandeln.
Welche rechtlichen Besonderheiten gilt es bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?
Wie in unserem Artikel aufgeführt, ist die Unternehmensnachfolge rechtlich betrachtet ein hochkomplexes Thema. Sie berührt ganz unterschiedliche juristische Bereiche. Das Gesellschaftsrecht ist zentral für die die Gestaltung und Strukturierung des Unternehmens selbst.
Fragen des Erbrechts sowie des Steuerrechts spielen bei der rechtssicheren und ausgewogenen Ausgestaltung der Übertragung eine große Rolle. Und zu guter Letzt gilt es auch das Familienrecht zu beachten, um etwaige Veränderungen der Familienverhältnisse (beispielsweise eine Scheidung) angemessen berücksichtigen zu können.
Es sind also zahlreiche rechtliche Besonderheiten, die bei der Unternehmensnachfolge beachtet werden müssen. Eine intensive Begleitung und Unterstützung durch Rechtsberater und Steuerberater ist daher unbedingt empfehlenswert.
Wie wird bei Unternehmensnachfolge der Wert eines Unternehmens berechnet?
Für die Bestimmung des Wertes eines Unternehmens gibt es unterschiedliche Verfahren. Außerdem kommt es bei der Bewertung auf die Größe und die Art des Unternehmens an. Ein kleiner regionaler Schreinerei-Betrieb wird beispielsweise nach anderen Maßstäben bewertet werden als ein internationales Börsenunternehmen.
Als Mindestwert wird man bei vielen Unternehmen den sogenannten „Substanzwert“ ansetzen. Dieser entspricht dem unmittelbaren Wert aller Unternehmensteile wie Immobilien, Maschinen, Vorräte etc. Der Substanzwert ist daher vergleichbar mit dem reinen „Materialwert“ beim Verkauf eines Schmuckstückes.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Verfahren, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Diese beziehen beispielsweise auch den Ertrag oder das Zukunftspotential des Unternehmens in ihre Bewertung ein.
Muss die Unternehmensnachfolge besteuert werden?
Grob gesprochen: ja. Allerdings ist bei dieser Frage zu unterscheiden, ob das Unternehmen vererbt, verschenkt oder verkauft wird. Bei Schenkung und Vererbung können bei Familienangehörigen die betreffenden Freibeträge genutzt werden, um die Steuerlast zu senken oder gänzlich aufzuheben (siehe unseren Beitrag zum Thema „Vererben oder Verschenken“).
Eine Senkung der Steuerlast kann auch dann erreicht werden, wenn das Unternehmen nach Übernahme unverändert weitergeführt und die vorhandenen Arbeitsplätze erhalten bleiben. Des Weiteren gibt es Unterschiede je nach Rechtsform des Unternehmens (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) zu beachten.
In Summe sind die Fragen der Besteuerung bei Unternehmensnachfolge derart komplex, dass Sie in jedem Fall die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen sollten. Kontaktieren Sie uns dafür einfach. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen dafür in Ihrem konkreten Fall gerne zur Verfügung.
Unternehmensnachfolge in NRW: An wen soll ich mich wenden?
An unseren Standorten in Paderborn, Büren und Bad Wünnenberg stehen wir für Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Unternehmensnachfolge in NRW zur Verfügung. Allgemeine Informationen sowie weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und des Projektes „Nachfolge in Deutschland“.
Welche Rolle spielt der Anwalt und Notar bei der Unternehmensnachfolge?
Als Rechtsberater übernehmen wir die rechtliche Betrachtung der Unternehmensnachfolge. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge.
Nachdem wir den gesamten Vorgang rechtlich erfasst haben, entwerfen wir mit Ihnen und in Ihrem Interesse einen Unternehmensnachfolgevertrag, den wir mit allen Beteiligten abstimmen. Nach endgültiger Abstimmung sämtlicher steuerrechtlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen wird der Vertrag gemeinsam beurkundet. Unsere Notare an den Standorten Paderborn, Büren und Bad Wünnenberg stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
Kontakt
Rechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
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Rechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN
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Rechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
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Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren