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Übertragen auf die Kinder

Ihr Anliegen

Übertragung der eigenen Wohnimmobilie
Ihre Kinder, die bei Ihnen wohnen haben geheiratet und erwarten Nachwuchs. Die bisher von Ihren Kindern genutzte Einliegerwohnung ist zu klein. Ihr Schwiegersohn will umbauen und die bestehende Immobilie erweitern. Hierzu benötigt er einen Kredit. Die beratende Bank verlangt Sicherheiten. Sie möchten unter Wahrung Ihrer vollständigen Rechte Ihr Einfamilienhaus auf Ihre Tochter übertragen.

Übertragung von vermieteten Immobilien
Sie haben im Rahmen Ihres Berufslebens sehr viel Freude am Erwerb von Immobilien gehabt und konnten einige Mietimmobilien erwerben, die sie in der Vergangenheit immer verwaltet haben. Nunmehr möchten Sie Verantwortung abgeben und denken darüber nach, eine oder mehrere dieser Immobilien auf Ihre Kinder zu übertragen. Sie haben vor einiger Zeit von Ihren Eltern Immobilien geerbt. Die Immobilien sind gut vermietet. Die Mieteinnahmen benötigen Sie nicht. Ihre Tochter könnte jedoch mit diesen Einnahmen die Finanzierung einer neuen Immobilie gewährleisten. Sie möchten deshalb diese Immobilie auf Ihre Tochter übertragen.

 

Rahmenbedingungen

Solange Vermögen übertragen wird, bleibt die Diskussion, ob mit warmer Hand oder von Todes wegen Vermögen in die nächste Generation übertragen werden soll. Während es hartnäckige Verfechter gibt, nichts zu Lebzeiten aus der Hand zu geben, gibt es sicherlich ebenso viele Mitbürger, die sich schon gern von Vermögensgegenständen trennen, um Ihren Kindern das Leben zu erleichtern. Hier gilt der Grundsatz, dass alles übertragen werden kann, was Sie nicht selbst für die Sicherung Ihres eigenen Lebensunterhaltes und Lebensabends benötigen. Weiter gilt die Grundregel, dass alles getan werden muss, um Ihre Wohnsituation und Nutzungssituation durch Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte zu sichern. Bei größeren Vermögenswerten, die Erbschaftssteuer auslösen, sollte eine zeitlich gestreckte Übertragung erfolgen.

Wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihr mühsam erworbenes und bezahltes Immobilieneigentum demnächst vom Staat im Rahmen Ihrer Pflege belastet oder veräußert wird, sind ebenfalls zwingende gesetzliche Vorschriften einzuhalten und lange Wartezeiten zum Schutz Ihres Vermögens erforderlich.

 

Unsere Leistung

  • Wir besprechen mit Ihnen sehr ausführlich Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation.
  • Aus der Analyse Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Ihren Interessen entsprechende Lösung.
  • Wir informieren Sie umfangreich über Ihnen zustehende Möglichkeiten, Sie persönlich und Ihre Wohnsituation zu schützen.
  • Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeit, gegebenenfalls Rückforderungsrechte zu vereinbaren, falls sich die familienrechtliche Situation Ihrer Kinder ändern sollte (Tod/Scheidung).
  • Nachdem wir Ihre Interessen in vollem Umfang berücksichtigt haben, beurkunden wir den Vorgang und wickeln ihn komplett ab.
Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren

Digitale Sprechstunde

Jeden zweiten Mittwoch von 12-13 Uhr per Zoom-Videochat.