Büren: 02951 9857-0 | Bad Wünnenberg: 02953 9857-0 | Paderborn: 05251 28899-0

Scheidungsfolgenvereinbarung

Ihr Anliegen

Bedauerlicherweise sind Sie ein Opfer der Statistik geworden. Sie gehören zu den 35 %, deren Glück nicht für die Ewigkeit geplant war. Das Ende Ihrer Ehe ist abzusehen. Sie verstehen sich jedoch mit Ihrem Ehepartner noch sehr gut. Außerdem möchten Sie das Verhältnis zu Ihren gemeinsamen Kindern nicht belasten. Sie sind gemeinsam zu der Erkenntnis gekommen, dass noch miteinander kann, eine Ehe jedoch keine Perspektive hat. Um in dieser Situation eine langwierige und nervenzehrende und vor allem sehr teure Scheidung zu vermeiden, möchten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen.

 

Rahmenbedingungen

Ein Ehevertrag kann nicht nur zu Beginn einer Ehe geschlossen werden. Ein Ehevertrag kann auch zum Ende einer Ehe geschlossen werden. In dieser Trennungsvereinbarung werden sämtliche für den Fall der Trennung und Scheidung erforderlichen Regelungen getroffen. Es finden sich häufig Regelungen zum Unterhalt. Ebenfalls wird regelmäßig das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern geregelt.

Sie finden im Vertrag, soweit Immobilien vorhanden sind, Regelungen zur Nutzung und zu den Eigentumsverhältnissen der Immobilie. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können auch die sonstigen vorhandenen Wertgegenstände, wie beispielsweise Auto etc. verteilt werden.

 

Unsere Leistung

  • Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir Ihre aktuelle Situation.
  • Wir diskutieren mit Ihnen, welche Dinge aus unserer Sicht und im Hinblick auf unsere jahrelange Erfahrung geregelt werden sollten.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die Scheidungsfolgenvereinbarung und informieren Sie über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Rechtsfolgen und Kosten. Nachdem beide Ehepartner dieser Scheidungsfolgenvereinbarung zugestimmt haben, wird diese beurkundet.
  • Häufig sind bereits Rechtsanwälte für jede der beteiligten Ehepartner in dem Verfahren. Für diesen Fall stimmen wir mit Zustimmung von Ihnen, Inhalte der Scheidungsfolgenvereinbarung mit den jeweiligen Anwälten ab.
  • Erfahrungsgemäß verursacht eine Scheidungsfolgenvereinbarung ungefähr 10 % der Kosten, die eine reguläre Scheidung mit sich bringt.
Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren