Mein letzter Wille
Ihr Anliegen
Sie konnten sich dazu durchringen, sich persönlich über Ihren eigenen Nachlass Gedanken zu machen. Häufig sind Umstände im Verwandtschaftsumfeld oder im Freundeskreis Anregung, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen. Auch wenn kein größeres Vermögen vorhanden ist, sorgen sie für erhebliche Klarheit und vermeiden Unfrieden, wenn Sie ein Testament machen.
Rahmenbedingungen
Ihre persönlichen Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Möglichkeiten sind vielfältig.
Klassische Familie
In vielen Fällen ist, wenn das Vermögen nicht zu groß ist, ein Berliner Testament denkbar. Im Rahmen eines Berliner Testamentes setzen sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Vollerben ein. Schlusserben sind regelmäßig Kinder oder sonstige Verwandte. Dieses Modell, welches von vielen als Standardtestament verstanden wird, kann sinnvoll sein. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass es auch hier viele Fallstricke gibt. Gerade die sich ändernden Familienverhältnisse empfehlen es häufig, kein Berliner Testament zu machen.
Patchwork Familie
Da zwischenzeitlich ca. 35 % aller Ehe geschieden werden und auch außerhalb der Ehe Kinder aufwachsen, ist die testamentarische Regelung nicht mehr so einfach wie vielleicht vor 50 Jahren. Gerade bei Patchwork-Familienstrukturen sollten Sie sich unbedingt durch einen Notar beraten lassen.
Kinderlose Ehepaare
Wer weiß schon, dass im Fall einer kinderlosen Familie regelmäßig die Eltern erben. Selbst wenn die Eltern nicht mehr leben, erben alle Geschwister. An dieser Stelle ist massiver Streit vorprogrammiert. Außerdem wird die Versorgungssicherheit des überlebenden Ehepartners massiv gefährdet.
Unsere Leistung
- In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Aufgrund jahrzehntelanger notarieller Erfahrung können wir in der Regel auch die Auswirkungen von testamentarischen Regelungen auf die emotionale Befindlichkeit der Angehörigen abschätzen.
- Außerdem ist dies häufig ein Moment, wo auch besprochen werden kann, ob nicht bereits mit „warmer Hand“ Vermögenswerte in die nächste Generation übertragen werden.
- Nachdem wir Ihre Interessen vollumfänglich erfasst haben, entwerfen wir für Sie ein rechtssicheres Testament, welches wir dann gemeinsam mit Ihnen beurkunden.
- Nach Beurkundung wird das notariell beurkundete Testament regelmäßig beim zuständigen hinterlegt. So gewährleisten wir, dass das Testament nach dem Tod eines der Testierer jederzeit wieder verfügbar ist.
Weitere Informationen
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Praxisleitfaden “Testament und Erbvertrag“.
Rechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
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