Information für Immobilienmakler
Wir freuen uns selbstverständlich, wenn sich Immobilienmakler bei uns melden, um mit uns vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
Sie als Makler dürfen von uns erwarten, dass wir die uns anvertrauten Kaufverträge sehr zügig und professionell vorbereiten und abwickeln. Wir sehen uns in der Lage, sämtliche erforderlichen Grundbuchinformationen sehr zeitnah einzusehen. Zu diesem Zweck übersenden Sie uns bitte entweder einen vom Verkäufer erteilten Maklerauftrag oder eine Vollmacht des Verkäufers, damit wir im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen dem Grundbuchamt unsere Zugriffsberechtigung belegen können.
Zur Vorbereitung des Grundstückskaufvertrages bitten wir Sie, wie bisher auch, uns die Informationen per Mail, gern auch über unser System „Webakte“ zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen unserer Kapazitäten gewährleisten wir bei Zugang der Daten am Vormittag den Versand eines entsprechendes Entwurfes im Laufe des selben Tages, spätestens am Vormittag des Folgetages. Soweit uns die entsprechenden Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen, erhalten Sie die ausgearbeiteten Verträge zur Durchsicht.
Im Rahmen der Gesetzesreform zur Stärkung des Verbraucherschutzes möchten wir doch ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur der Notar berechtigt und verpflichtet ist, die Entwürfe den Verbrauchern zuzustellen. Eine Delegation dieser Pflicht auf andere Personen ist nicht mehr möglich. Ein Pflichtverstoß des Notars kann nach § 50 Abs. 1 Nr. 9 lit. b BNotO zur Amtsentziehung führen.
Die in diesem Zusammenhang eingefügten Maklerklauseln, die eine deklaratorische Regelung zur Courtage, Anspruch des Maklers treffen, fallen aus dem Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BeurkG heraus, da sie die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer nicht berühren. Die Aufnahme einer Maklerklausel löst somit nicht die 2-Wochenfrist des § 17 Abs. 2 a BeurkG aus.
Rechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren
Rechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren
Rechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn
Rechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren
Digitale Sprechstunde
Jeden vierten Mittwoch von 12-13 Uhr per Zoom-Videochat.