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Glücklich ohne Trauschein

Ihr Anliegen

Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Diese nimmt die Rechtsprechung an, wenn Sie mit Ihrem Partner so eng zusammenleben, dass Sie sich verpflichtet fühlen, ihn auch in den Not- und Wechselfällen des Lebens zu helfen. Es besteht eine sogenannte Verantwortungsgemeinschaft. Sie möchten gemeinsam mit Ihrem Lebenspartner eine Immobilie kaufen oder haben dies schon getan. Sie haben gemeinsame Kinder. Sie haben einen gemeinsamen Haushalt. Den Weg zum Standesamt halten Sie nach wie vor nicht für notwendig. Sie möchten jedoch gewisse Rahmenbedingungen geregelt haben.

 

Rahmenbedingungen

Im Gegensatz zu dem gesetzlich geschützten Institut der Ehe, haben nichteheliche Lebenspartner nach dem Gesetz keine durch Gesetz geregelten Rechte oder Pflichten. Sie müssen deshalb alle für Sie wichtigen Punkte in einer vertraglichen Struktur regeln.

– Immobilienkauf und Regelungen für den Fall der Trennung
Soweit Sie gemeinsam eine Immobilie kaufen, entsteht hier eine Bruchteilsgemeinschaft. Hier können Sie sinnvollerweise eine Immobilien GbR gründen, in dem Sie die Rechte und Pflichten, die bezogen auf die persönliche Immobilie für Sie beide besteht, geregelt werden.

– Absicherung in existenzbedrohlichen Situationen durch Vorsorgevollmacht
Da Sie nach dem Gesetz keinerlei Rechte und Pflichten gegenüber dem Anderen haben, gibt es auch im Falle einer gesundheitlichen Krise kein Recht auf Auskunft über den Gesundheitszustand des Lebenspartners. Diese Regelungslücke können Sie durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung lösen, indem Sie sich wechselseitig einsetzen.

– Testament
Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erben entweder Ihre gemeinsamen Kinder. Nicht ungewöhnlich ist es, dass einer der Beteiligten aus erster Beziehung weitere Kinder mit in die Beziehung bringt. Diese erben dann neben den gemeinsamen Kindern ebenfalls. Soweit keine Kinder vorhanden sind, erben die jeweiligen Eltern oder deren Geschwister. Deshalb ist es sehr sinnvoll, ein Testament zu machen. Aus unserer Sicht ist dies eine zwingende Notwendigkeit. Auch wenn nicht immer große Vermögenswerte hinterlassen werden, sollte jedoch für den anderen Partner auf jeden Fall eine klare Regelung vorhanden sein. Dies erspart ihm im Falle des Todes seines Partners erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen mit gesetzlichen oder vertraglichen Erben.

 

Unsere Leistung

  • Wir besprechen mit Ihnen im Detail Ihre persönliche Situation, erörtern mit Ihnen Ihre erbrechtliche Situation und machen Ihnen sowohl im Hinblick auf den potentiellen Erwerb einer Immobilie oder auf die Absicherung untereinander detaillierte Vorschläge.
  • Soweit Sie diesen Vorschlägen zustimmen, entwerfen wir für Sie die entsprechenden Urkunden und erläutern Ihnen die rechtlichen Regelungen um dann die Urkunde mit Ihnen gemeinsam zu beurkunden.

 

 

 

Weitere Informationen

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Praxisleitfaden “Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Rechtliche Risiken”.

 

 

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
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Johannes.Kroeger@rehmann.de
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Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

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Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
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Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
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