Ehevertrag vereinbaren
Ihr Anliegen
Sie sind voller Emotionen und haben sich gemeinsam mit Ihrem Freund dazu entschieden, den Bund fürs Leben zu schließen. Trotz aller Vorfreude lehrt ein Blick in die Statistik, dass 35 % der Ehen geschieden werden. Sie sind sich mit Ihrem zukünftigen Ehepartner darüber einig, dass es sinnvoll ist, in friedlichen Zeiten und in Harmonie Regelungen für den Fall zu treffen, dass man sich trennen will. Hinzu kommt, dass einer der möglichen Ehepartner eventuell größere Vermögenswerte aus seiner Familie in Form von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien zu erwarten hat, die nach Auffassung seiner Eltern nicht dem Risiko einer Ehescheidung ausgesetzt werden sollen.
Sie haben sich deshalb entschlossen, einen Ehevertrag zu schließen.
Rahmenbedingungen
Zwischenzeitlich gehen sehr viele junge Paare dazu über, ihre Dinge rational und sachlich zu regeln, bevor sie den Bund für das Leben schließen. Der Gesetzgeber ermöglicht eine Reihe von Regelungen. So kann der Zugewinn geregelt werden. Es kann der gesetzliche Güterstand vereinbart werden. Es können Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden.
Auch Unterhaltsregelungen können Bestandteil der Vereinbarung sein. Die autonome Regelungsmacht der Vertragsparteien endet jedoch, wo der Kernbereich der Ehe betroffen ist. Der Gesetzgeber schützt besonders die Familie. Dies hat viele Vorteile. Dies hat jedoch den Nachteil, dass die Familienmitglieder auch füreinander einstehen müssen, wenn einer von ihnen in Not gerät.
Unsere Leistung
- Wir besprechen mit Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Ehe. Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile von Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und Gütergemeinschaft.
- Wir empfehlen Ihnen nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung die für Sie beste Lösung. Nachdem wir in einem vertrauensvollen Gespräch die Vor- und Nachteile der einzelnen Regelungsmodelle mit Ihnen erörtert haben, entwerfen wir die Vertragsurkunde, die wir nach Durchsicht durch Sie und Klärung letzter Fragen gemeinsam mit Ihnen beurkunden.
Rechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
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Johannes.Kroeger@rehmann.de
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