Büren: 02951 9857-0 | Bad Wünnenberg: 02953 9857-0 | Paderborn: 05251 28899-0

Den Pflichtteil auf NULL setzen

Gelegentlich sind die persönlichen Beziehungen derart zerrüttet, dass den künftigen Hinterbliebenen selbst das Recht auf den Pflichtteil aberkannt werden soll. Der Gesetzgeber hat einer Willkür des Erblassers jedoch von Anfang einen Riegel vorgeschoben. Nur unter strengen Voraussetzungen ist es überhaupt möglich, einem Angehörigen den Pflichtteil zu entziehen.

Für eine solche vollständige Enterbung müssen die Voraussetzungen des § 2333 BGB vorliegen.

Wichtig ist auch: Verzeiht der Erblasser dem enterbten Pflichtteilsberechtigten vor seinem Tod, lebt der Pflichtteilsanspruch wieder auf!

Reduzierung des Pflichtteils

Dennoch bestehen Möglichkeiten Pflichtteilsansprüche zu reduzieren oder sogar zu verhindern.

Dem Erblasser steht es grundsätzlich frei sein Vermögen zu Lebzeiten einfach zu verbrauchen. Vorsicht ist jedoch bei Schenkungen an Dritte geboten, da hier unerwünschte Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen können.

Das Eingehen einer Ehe reduziert die Quoten der übrigen Pflichtteilsberechtigten.

Im Einzelfall ist der Wechsel des Güterstandes zu erwägen. Möglich wäre auch eine Erweiterung des Kreises der Pflichtteilsberechtigten, bspw. durch Adoption.

Letztlich kann auch die Wahl des gewöhnlichen Aufenthaltsortes dafür sorgen, dass Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Erben nicht geltend gemacht werden können. Dies wäre bspw. dann der Fall, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes den gewöhnlichen Aufenthalt in einem  Land hatte, dass die Regelungen zum Pflichtteil nicht kennt.

Einzelfall

Wie so oft hängt die richtige Entscheidung von den persönlichen Umständen im Einzelfall ab.

Wer also gestaltend tätig werden möchte, um einem oder mehreren Angehörigen den Pflichtteil zu entziehen oder aber ihn zu reduzieren, kommt um eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar kaum herum.

 

Ringo GrenzRechtsanwalt & Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
ringo.grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament – Mit Schaubild

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament – Mit Schaubild

Die Mehrheit der Deutschen hat kein Testament verfasst. Für sie gilt im Todesfall die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“. Wir erklären diese gesetzliche Erbfolge und verdeutlichen sie mit zahlreichen Schaubildern.   Was ist die gesetzliche Erbfolge? Die...

Erbe – Was tun?

Erbe – Was tun?

Bei einem plötzlichen Tod eines Angehörigen kann es schnell vorkommen, unerwartet Erbe zu werden. Doch auch wenn der Tod nicht plötzlich eintritt, sondern sich beispielsweise durch hohes Alter oder Krankheit angedeutet hat, stellt sich die Frage, wie sich ein Erbe...

Privates Testament beim Amtsgericht hinterlegen

Privates Testament beim Amtsgericht hinterlegen

Sie möchten ein privates Testament aufsetzen und wissen, wie und wieso Sie es beim Amtsgericht hinterlegen sollen? Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären alle Details und liefern eine übersichtliche Schritt für Schritt Anleitung zum Hinterlegen des privaten...

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2022 haben 66% der Deutschen kein Testament verfasst. Für sie alle stellt sich die Frage: Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist? Und wie wird es konkret geregelt? Auf dieser Seite geben wir eine kurze und verständliche...

Der Pflichtteil von Kindern und dem Ehegatten beim Erbe

Der Pflichtteil von Kindern und dem Ehegatten beim Erbe

Grundlagen Bei einem Todesfall kann es zwischen den nahen Angehörigen des Verstorbenen schnell zum Streit über den Nachlass kommen. Oftmals fällt hierbei auch der Begriff des „Pflichtteils“.   Doch was hat es mit dem Pflichtteil auf sich? Der Pflichtteil wird...