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Wenn Ihr Chef das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beenden möchte, haben Sie zwar keinen rechtlichen Anspruch auf eine finanzielle Abfindung. Aber unter Umständen haben Sie trotzdem eine gute Chance, eine Abfindung zu erhalten. Wir erklären kurz und verständlich, wie hoch eine Abfindung in der Regel ist und wie viel von dieser Abfindung an Steuern abgezogen wird.

 

Höhe der Abfindung

Ihre Chancen auf eine Abfindung und eine typische Höhe können Sie mit unserem Abfindungsrechner berechnen. Wenn Ihnen bereits eine konkrete Abfindungssumme angeboten wurde, können Sie damit auch überprüfen, ob die Höhe der Abfindung angemessen ist. Oder ob Sie vielleicht sogar Chancen auf eine höhere Abfindung haben.

Eine Faustregel besagt: Für jedes Jahr, das Sie für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, können Sie mit einem halben bis ganzen Brutto-Monatsgehalt rechnen (dies ist auch im Kündigungsschutzgesetz festgehalten, siehe § 1a KSchG). Waren Sie beispielsweise 5 Jahre beschäftigt und hatten ein Brutto-Monatsgehalt von 3.000 €, dann liegt eine typische Abfindung im Bereich von 7.500 €.

Mögliche Abfindung jetzt berechnen!

 

Wie viel Netto bleibt mir von der Brutto-Abfindung?

Wenn Sie die (mögliche) Höhe Ihrer Abfindung wissen, bleibt allerdings noch immer die Frage: Wie viel bleibt mir von der Abfindung? Welche Steuern oder Beiträge werden davon abgezogen? Oder in anderen Worten: Wie viel Netto bleibt mir eigentlich vom Brutto meiner Abfindung?

Kurz gesagt: Eine Abfindung muss (ähnlich wie das normale Gehalt) versteuert werden. Auf Ihre Abfindung müssen Sie jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge (also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bezahlen. Bei der Besteuerung gilt es allerdings einen wichtigen Punkt zu beachten.

 

Steuer

Wie wir gesehen haben, wird eine Abfindung ähnlich wie ihr Gehalt versteuert (ohne Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen). Erhalten Sie eine Abfindung, dann wird diese zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugezählt und gemeinsam mit diesem besteuert. Handelt es sich dabei um eine sehr hohe Abfindung – beispielsweise nach langjährigem Dienstverhältnis – so erhöht sich dadurch Ihr Jahreseinkommen drastisch. Dann kann es passieren, dass Sie in eine höhere Steuerklasse rutschen. Denn wer mehr verdient, bezahlt auch einen höheren Steuersatz.

Allerdings handelt es sich bei der Abfindung um eine sogenannte “außerordentliche Einkunft” (siehe § 34 EStG). Um eine übermäßig hohe Besteuerung zu vermeiden, können Sie daher die sogenannte “Fünftelregelung” nutzen.

 

Fünftelregelung

Mithilfe der Fünftelregelung wird Ihre Abfindung fiktiv auf fünf Einkommensjahre verteilt. Dadurch verringert sich die Steuerbelastung, da Sie nun nicht mehr einem unverhältnismäßig hohen Steuersatz unterliegen.

Konkret wird bei der Fünftelregelung ein Fünftel Ihrer Abfindung Ihrem Jahreseinkommen hinzugezählt und die Steuer daraus berechnet. Dann wird die Steuer auf Ihr Jahreseinkommen (ohne Abfindung) berechnet. Die Differenz daraus ist folglich die Besteuerung eines Fünftels der Abfindung. Diese Differenz mal fünf ergibt die Höhe Ihrer Besteuerung.

Achtung: Die vorteilhafte Fünftelregelung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird. Außerdem muss die Abfindung höher sein als der Arbeitslohn, den Sie ansonsten in diesem Jahr erhalten hätten.

Berechnen Sie hier, wie viel von Ihrer Abfindung übrig bleibt.

 

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