Büren: 02951 9857-0 | Bad Wünnenberg: 02953 9857-0 | Paderborn: 05251 28899-0

Eltern behinderter Kinder haben in der Regel das Interesse, dass die Kinder auch nach dem Ableben der Eltern gut versorgt sein sollen. Die Sozialleistungen des Staates helfen, die Grundversorgung sicherzustellen und behinderte Menschen die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu gewährleisten.

Für Zusatzleistungen kommen die Sozialleistungsträger jedoch häufig nicht auf.

Deshalb soll der Nachlass für diese Zusatzleistungen (Taschengeld, zusätzliche medizinische Anwendungen, Erholungsurlaub etc.) verwendet werden, ohne dass die Sozialleistungen gekürzt werden.

Wenn aber behinderte Menschen direkt Erben werden, müssen sie zunächst den Nachlass verbrauchen, bevor der Sozialleistungsträger einspringt. Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit. Die Leistungen kommen deshalb nur dann zum Zug, wenn der notwendige Bedarf nicht durch Selbsthilfe oder Leistungen anderer erfüllt werden kann.

Wird das Kind enterbt, verbleibt ihm ein Pflichtteilsanspruch. Dieser kann jedoch auf den Sozialleistungsträger übergeleitet werden, so dass der Pflichtteil geltend gemacht und zunächst verbraucht werden muss.

Den Ausweg aus diesem Dilemma bieten im wesentlichen zwei Ansätze:

1. Erbschaftslösung
Das Kind wird für beide Erbfälle der Eltern „nicht befreiter Vorerbe“. Nacherben werden bspw. die gesunden Kinder, deren Abkömmlinge oder eine gemeinnützige Organisation.

Der Erbteil wird jeweils etwas oberhalb der Pflichtteilsquote festgesetzt und es wird eine lebenslange Testamentsvollstreckung angeordnet. Diese Testamentsvollstreckung regelt dann, wie der Nachlass eingesetzt werden darf.

2. Vermächtnislösung
Das Kind wird nicht Erbe! Dem Kind wird ein Vermächtnis (Vorvermächtnis) zugesprochen, dessen Wert über dem des Pflichtteilsanspruchs liegt und es wird ebenfalls eine lebenslange Testamentsvollstreckung angeordnet. Nachvermächtnisnehmer werden bspw. die gesunden Kinder, deren Abkömmlinge oder eine gemeinnützige Organisation.

Das Ergebnis ist dann, dass das Kind weiter Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann und dennoch Zugriff auf den Nachlass erhält. Dieser Zugriff ist durch die Regelungen der Testamentsvollstreckung eingeschränkt. Er bietet dem Kind jedoch die Möglichkeit, die Lebensqualität, wie sie zu Lebzeiten der Eltern bestanden hat, weitestgehend zu erhalten.

Die Komplexität bei der Gestaltung des Testamentes erfordert fachkundige Begleitung! Sie sollten sich deshalb von erfahrenen Rechtsanwälten für Erbrecht oder Notaren beraten lassen!

Ringo GrenzRechtsanwalt & Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
ringo.grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament – Mit Schaubild

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament – Mit Schaubild

Die Mehrheit der Deutschen hat kein Testament verfasst. Für sie gilt im Todesfall die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“. Wir erklären diese gesetzliche Erbfolge und verdeutlichen sie mit zahlreichen Schaubildern.   Was ist die gesetzliche Erbfolge? Die...

Erbe – Was tun?

Erbe – Was tun?

Bei einem plötzlichen Tod eines Angehörigen kann es schnell vorkommen, unerwartet Erbe zu werden. Doch auch wenn der Tod nicht plötzlich eintritt, sondern sich beispielsweise durch hohes Alter oder Krankheit angedeutet hat, stellt sich die Frage, wie sich ein Erbe...

Privates Testament beim Amtsgericht hinterlegen

Privates Testament beim Amtsgericht hinterlegen

Sie möchten ein privates Testament aufsetzen und wissen, wie und wieso Sie es beim Amtsgericht hinterlegen sollen? Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären alle Details und liefern eine übersichtliche Schritt für Schritt Anleitung zum Hinterlegen des privaten...

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist?

Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2022 haben 66% der Deutschen kein Testament verfasst. Für sie alle stellt sich die Frage: Wer regelt das Erbe, wenn kein Testament vorhanden ist? Und wie wird es konkret geregelt? Auf dieser Seite geben wir eine kurze und verständliche...

Der Pflichtteil von Kindern und dem Ehegatten beim Erbe

Der Pflichtteil von Kindern und dem Ehegatten beim Erbe

Grundlagen Bei einem Todesfall kann es zwischen den nahen Angehörigen des Verstorbenen schnell zum Streit über den Nachlass kommen. Oftmals fällt hierbei auch der Begriff des „Pflichtteils“.   Doch was hat es mit dem Pflichtteil auf sich? Der Pflichtteil wird...