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Verkehrsrecht

Ihr Verkehrsrecht-Anliegen

Sie sind in einen Verkehrsunfall – eventuell mit Personenschaden – verwickelt worden? Sie möchten den Sachschaden ersetzt bekommen und ein angemessenes Schmerzensgeld geltend machen? Die Haftungsquoten sind ungeklärt und ein Sachverständigengutachten soll erstellt werden? Oder das Gutachten wurde bereits abgerechnet, aber nur gekürzt ausgezahlt?

Wenn Sie dieses oder weitere Probleme zum Thema Verkehrsrecht haben, dann können wir Ihnen helfen. Wenden Sie sich dafür einfach an unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht an unseren Standorten in Paderborn und Bad Wünnenberg.

 

Rahmenbedingungen

 

Unfallregulierung

Seit geraumer Zeit treten die Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfällen direkt an die Geschädigten heran. Sie bieten an, den Unfallschaden schnell und unbürokratisch zu regulieren. Dabei suggerieren die Versicherer die Haftpflichtschäden im Sinne der Unfallgeschädigten abzuwickeln. In der Regel haben Sie allerdings ein anderes vorrangiges Interesse: den Schaden – und damit die eigenen Kosten – möglichst gering zu halten.

So wird zum Beispiel oft ausgeführt, das Einholen eines Gutachtens sei nicht erforderlich und erst recht nicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Doch Vorsicht!

Wer dem folgt, muss damit rechnen, dass seine Schadenersatzansprüche nur teilweise bezahlt werden. Ohne Gutachter kann zum Beispiel eine Wertminderung nicht ermittelt werden. Durch den fehlenden Anwalt ist dem Geschädigten außerdem häufig nicht bekannt, welche weitergehenden Schadenersatzansprüche er eigentlich hat (Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten, allgemeine Kostenpauschale, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und vieles andere mehr).

Das Oberlandesgericht Frankfurt hält es aufgrund des Regulierungsverhaltens der Haftpflichtversicherer sogar für fahrlässig, wenn man als Geschädigter eines Verkehrsunfalls keinen Rechtsanwalt beauftragt (OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014 – 22 U 171/13).

 

Bußgeldbescheid

Viele Bußgeldbescheide sind falsch oder inhaltlich mangelhaft. Das Wirksamwerden solcher Bescheide kann erfolgreich verhindert werden!

Die häufigsten Bußgeldbescheide ergehen aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsdelikten, Rotlichtverstößen oder Alkoholfahrten. Im Verkehrsstrafrecht vertreten wir Sie an unseren Standorten in Paderborn und Bad Wünnenberg gegen den Vorwurf der Unfallflucht, der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Nötigung, der fahrlässigen Körperverletzung, bei Trunkenheitsfahrten und gegen viele weitere Vorwürfe.

Denn bei vielen Verkehrsordnungswidrigkeiten bestehen sehr gute Erfolgsaussichten auf eine Einstellung des Verfahrens. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob der Vorwurf aus dem Bußgeldbescheid zutrifft, sollten Sie vorsorglich Einspruch dagegen einlegen. So gewinnen Sie Zeit, in der dann offene Fragen geklärt werden können, zum Beispiel, wer das Fahrzeug geführt hat oder ob bei der Messung Fehler gemacht wurden.

 

Unsere Leistung im Verkehrsrecht

Wir fordern Ihre Rechte ein und regulieren für Sie die Unfallschäden in Deutschland und im Ausland!

Sie werden von uns zuverlässig und kompetent in ihren schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Außerdem unterstützen wir Sie in bußgeld- und verkehrsstrafrechtlichen Bereichen. Dies kann der Fall sein bei Geschwindigkeitsüberschreitung, roter Ampel, falschem Überholen, Abstandsverstoß oder Drogen und Alkohol am Steuer und einem damit im Raum stehenden Fahrverbot.

Sollte ein Fahrverbot drohen, unterstützen wir Sie bei dem Versuch, eine Aufhebung des Fahrverbots zu erreichen, auch wenn die Feststellungen des Bußgeldbescheides nicht angegriffen werden können. Bei einem Vorwurf der Unfallflucht/Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung oder fahrlässiger Körperverletzung werden Sie von unseren Experten fachgerecht vertreten.

 

Kontaktieren Sie uns jetzt

Für eine kostenlose Erstberatung zum Thema Verkehrsrecht.

Häufige Fragen im Verkehrsrecht

  • Wo gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO)?

    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt grundsätzlich überall, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Sie gilt daher auch auf öffentlichen Parkplätzen sowie in öffentlichen Parkhäusern. Gerade beim Ein- und Ausparken kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Hier sollte man daher besonders auf eine angemessene Geschwindigkeit sowie auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer achten.

  • Was sollte ich nach einem unverschuldeten Unfall tun?

    Zuerst sollten Sie darauf achten, die Unfallstelle abzusichern und – wenn nötig – Erste Hilfe zu leisten sowie den Rettungsdienst zu rufen. Dann müssen Sie entscheiden, ob Sie die Polizei informieren möchten. Handelt es sich beispielsweise nur um einen leichten Auffahrunfall, muss die Polizei nicht unbedingt hinzugezogen werden. Dann müssen Sie allerdings alle für die Versicherung relevanten Fakten selbst erfassen. Kamen Personen zu Schaden, weigert sich der Unfallgegner zu kooperieren oder waren (mutmaßlich) Alkohol oder Drogen im Spiel, sollten Sie die Polizei in jedem Fall informieren.

  • Wann sollte ich bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten?

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hält es für fahrlässig, wenn man als Geschädigter eines Verkehrsunfalls keinen Rechtsanwalt beauftragt (OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014 – 22 U 171/13). Der Grund: das Regulierungsverhaltens der Haftpflichtversicherer, das oft zum Nachteil der Verunfallten geschieht. Sie sollten daher nach einem Verkehrsunfall immer einen Anwalt hinzuziehen. Selbst wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben. Der Anwalt kann Ihnen helfen, die Schuldfrage zu klären und eventuelle Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

  • Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall?

    Grundsätzlich muss nach einem Verkehrsunfall der Unfallverursacher oder seine Versicherung alle entstandenen Kosten bezahlen. Haben beide Unfallbeteiligten eine Teilschuld am Unfall, werden die Kosten gemäß der festgestellten Haftungsquote aufgeteilt. Dann kann es auch vorkommen, dass ein Unfallbeteiligter Teile der gegnerischen Anwaltskosten übernehmen muss und umgekehrt.

  • Wann ist ein Bußgeldbescheid unwirksam?

    Ein Bußgeldbescheid kann aus unterschiedlichen Gründen unwirksam sein. Dazu zählen beispielsweise fehlerhafte Personenangaben, falsche Fristberechnungen oder fehlende Rechtsmittelbelehrungen. Dann sollten Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht unterstützen Sie dabei.

  • Was tun bei Bußgeldbescheid?

    Wenn Sie Zweifel daran haben, dass der Bußgeldbescheid zutreffend ist oder wenn Sie glauben, dass er Fehler enthält, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt kontaktieren. Ein Anwalt kann Ihren Bußgeldbescheid prüfen und gegebenenfalls dagegen Einspruch einlegen.

  • Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

    Wenn Ihnen ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen, kann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnen. Insbesondere wenn Sie einen Fehler im Bußgeldbescheid vermuten. Diese Fragen sollten Sie im Einzelfall mit einem unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht klären. Diese prüfen Ihren Fall gerne und informieren Sie über die nächsten möglichen Schritte.

  • Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

    Sie haben für Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid 14 Tage Zeit. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Eine Verlängerung der Frist kann in Ausnahmefällen gewährt werden, wenn Sie zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub von der Zustellung des Bußgeldbescheids erst später erfahren haben.

  • Wie lange habe ich Zeit, um mein Bußgeld zu bezahlen?

    In der Regel müssen Sie Ihr Bußgeld innerhalb von zwei Wochen bezahlen. Dies geschieht am einfachsten per Überweisung unter Angabe des Aktenzeichens. Versäumen Sie es, das Bußgeld rechtzeitig zu bezahlen, erhalten Sie zunächst eine Mahnung, die auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Sie sollten daher gegen Ihren Bußgeldbescheid entweder fristgerecht Einspruch einlegen oder das Bußgeld rechtzeitig bezahlen.

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