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Verkauf, Übertragung & Abtretung
von Geschäftsanteilen

Ihr Anliegen

Sie haben sich entschlossen, Ihren langjährigen und sehr erfolgreichen Mitarbeiter in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Gesellschafter mit aufzunehmen. Ihr wichtigster Mitarbeiter deutet an, dass er zur Konkurrenz wechseln will, falls er nicht unternehmerische Verantwortung erhält. Sie beabsichtigen, Familienangehörige mit in die Gesellschaft aufzunehmen, um ihnen unternehmerische Verantwortung übertragen zu können. Ihr wichtigster Kunde, mit dem Sie 80 % Ihres Umsatzes machen, möchte von seinem Einkaufsverhalten profitieren und sich an der Gesellschaft beteiligen.

 

Rahmenbedingungen

Die Übertragung/der Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die schuldrechtliche Verpflichtung zur Übertragung/zum Verkauf an Geschäftsanteilen kann nur rechtswirksam erfolgen, wenn dies durch einen Notar beurkundet wird.

Wie geschildert, gibt es hier unterschiedliche Anlässe. Zum einen kann eine schenkweise Übertragung an die Kinder erfolgen. Zum anderen kann eine Veräußerung an Mitarbeiter oder Geschäftspartner beabsichtigt sein. In all diesen Fällen sind sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Rahmenbedingungen zu klären. Wir empfehlen in diesen Fällen immer, Ihren Steuerberater mit in die Abwicklung dieses Vorganges einzubeziehen. Der Notar berät in diesen Fragen in steuerlicher Hinsicht nicht. Gerade die schenkweise Übertragung bedarf einer besonderen steuerlichen Betrachtung.

Werden die Geschäftsanteile verkauft, hat der Notar dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsanteile erst an den Käufer übergehen, wenn eine ordnungsgemäße Begleichung des Kaufpreises sichergestellt ist. Deshalb erfolgt ein Verkauf von Anteilen regelmäßig unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.

Die Übertragung von Geschäftsanteilen bietet immer Anlass zu prüfen, ob die Geschäftsanteile vollständig eingezahlt sind. Alle Gesellschafter der Gesellschaft haften dafür, dass die Stammeinlage vollständig eingezahlt wird.

 

Unsere Leistung

Wir besprechen mit Ihnen die Rahmenbedingungen der notariellen Urkunde. Bei größeren Transaktionen und komplexen Vorgängen regen wir regelmäßig an, den Vorgang mit dem Steuerberater gemeinsam zu besprechen oder jedenfalls inhaltlich vollständig abzustimmen.

Wir besprechen mit Ihnen die entworfene Urkunde und setzen die Urkunde um. Nach vollständiger Abwicklung reichen wir regelmäßig, soweit dies nach dem Gesetz erforderlich ist, eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein.

Zur Vorbereitung der Urkunde benötigen wir von Ihnen und Ihren Geschäftspartnern unterschiedliche gesellschaftsrechtliche und persönliche Daten, die wir in Form einer Checkliste anfordern.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren