Digitale Inhalte gehören zum Alltag. Bisher denkt jedoch kaum jemand daran, was damit nach dem Ableben geschehen soll. Unter dem Stichwort “digitaler Nachlass” werden die Fragen zusammengefasst, was nach dem Tod einer Person u.a. mit ihrem E-Mail-Account, der Mitgliedschaft in einem sozialen Netzwerk oder den Daten auf einem Computer passiert. Fast jeder besitzt ein Postfach im Internet, verwendet die sogenannten sozialen Medien oder wickelt diverse, alltägliche Transaktionen über das Internet ab.

Was aber passiert, wenn man sich selbst nicht mehr kümmern kann? Erhalten auch Bevollmächtigte oder gesetzlich bestellte Vertreterinnen und Vertreter Zugang zu den Postfächern? Und was geschieht im Erbfall mit diesem “Digitalen Nachlass”?

Der Vortrag zeigt den derzeitigen Stand zu diesem hochaktuellen Thema auf und vermittelt praktische Hinweise zur rechtlichen Gestaltung hilfreicher Verfügungen, aber auch zu konkreten Umgangsformen mit den eigenen digitalen Daten und “Fußspuren” im Internet.