Unternehmervollmacht
Ihr Anliegen
Sie sind Unternehmer und sind sich Ihrer Verantwortung für das Unternehmen bewusst. Das Unternehmen versorgt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern ist Existenzgrundlage für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder. Ihnen ist aufgrund einiger Schicksalsschläge in Ihrem Umfeld bewusst geworden, dass keiner vor den Widrigkeiten des Lebens, also vor Unfällen und plötzlichen Erkrankungen gefeit ist. Dies alles bewegt Sie dazu, eine Vorsorgevollmacht abschließen zu wollen.
Rahmenbedingungen
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wer Sie im Fall Ihres plötzlichen Ausfalls im Unternehmen vertritt. Es gibt kein Gesetz für den Ernstfall. Eine Vorsorgevollmacht braucht jeder, der volljährig ist. Mit der Volljährigkeit endet das gesetzliche Vertretungsrecht der Eltern. Das Gesetz ermächtigt weder Eltern noch Ehegatten oder Kinder für die jeweiligen unmittelbaren Verwandten einzutreten. Diese gesetzliche Lücke kann nur durch eine Vorsorgevollmacht geschlossen werden.
In dieser Vorsorgevollmacht legt der Vollmachtgeber fest, wer aus seinem vertrauten Familien- oder Bekanntenkreis für ihn Entscheidungen treffen kann, falls er selbst nicht mehr handeln kann. Im Unternehmen haben Sie die Besonderheit, dass für die Fortführung des Unternehmens häufig eine besondere wirtschaftliche Kompetenz erforderlich ist, die von Familienangehörigen mitgebracht wird.
Neben dem Unternehmen müssen Sie mit einer Vorsorgevollmacht auch Ihre Familie absichern. Aus diesem Grunde kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht aufzuteilen in eine Vollmacht betreffend die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und deren Fortführung und eine Vorsorgevollmacht für den familiären Bereich. Soweit Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, greift das gesetzliche Betreuungsrecht.
Dies führt zu zweierlei Ergebnissen:
- Zum einen erhalten Sie einen amtlichen Betreuer, der Ihnen völlig fremd ist und nicht immer ausschließlich Ihre Interessen im Blick haben muss.
- Zum anderen werden damit für Sie Kosten ausgelöst, die jährlich zwischen 2.500,00 € und 3.000,00 € betragen.
Diese Kosten sind aus Ihrem Vermögen zu leisten. Um Ihre persönlichen Bedürfnisse als Unternehmer und Familienoberhaupt in einer Vollmacht wirklich abzubilden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich insoweit beraten zu lassen. Die überall im Internet erhältlichen Standardformulare sind sehr generell gehalten und gehen nicht auf Ihre persönlichen und familiären Verhältnisse und Bedürfnisse ein. Je überlegter Sie die für Sie wichtigen Dinge in einer durch notarielle Begleitung erstellten Vorsorgevollmacht regeln, desto sicherer sind Sie.
Unsere Leistungen
Wir besprechen mit Ihnen Ihre Situation in Ihrem Unternehmen. Wir klären mit Ihnen, wem Sie in Ihrem Unternehmen vertrauen und wer für Sie entweder intern oder extern das Unternehmen im Falle Ihrer Erkrankung fortführen kann. Darüber hinaus klären wir mit Ihnen, wer für Ihren persönlichen Gesundheitsbereich die Verantwortung übernehmen soll. Regelmäßig sind dies nahe Familienangehörige oder Verwandte.
Ziel unserer Beratung ist es, sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Sie persönlich, die richtigen Bevollmächtigten zu finden, um eine Fremdbetreuung zu verhindern. Gerade wenn Immobilienvermögen vorhanden sein sollte, ist es zwingend erforderlich eine notarielle Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Auch im Rahmen von Bankgeschäften ist dies oft erforderlich, da Banken häufig nur General- oder Vorsorgevollmachten akzeptieren, wenn sie notariell beglaubigt oder beurkundet werden. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen die notarielle Beurkundung Ihrer General- oder Vorsorgevollmacht.
Rechtsanwalt und Notar
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