Büren: 02951 9857-0 | Bad Wünnenberg: 02953 9857-0 | Paderborn: 05251 28899-0

Kauf gewerblicher Immobilien

Share Deals / Asset Deals

Ihr Anliegen

Sie beabsichtigen, Gewerbeimmobilien von erheblichem Wert zu erwerben. Sie möchten hierbei alle steuerlichen Optionen ausnutzen. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Option, Immobilien zu erwerben, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, muss mit Hilfe Ihrer Steuerberater geklärt werden.  Nach jetziger Rechtslage besteht jedoch die Möglichkeit, den Erwerb einer immobilienhaltenden Gesellschaft vorzunehmen, ohne Grundsteuer zahlen zu müssen.

Im Unterschied zu der unmittelbaren Übernahme der Immobilie führt der Erwerb einer Gesellschaft dann nicht zu einer Grunderwerbsteuerpflicht, wenn die 95%-Grenze nicht erreicht wird, also Übernahme von weniger als 95 % der Gesellschaftsanteile erfolgt. Erfahrungsgemäß werden mit der Gesellschaft aber eben nicht nur die reinen Werte erworben. Wie Sie wahrscheinlich aus eigener Erfahrung wissen, erwerben Sie gleichzeitig die Historie der Gesellschaft mit. Sie übernehmen also sämtliche wirtschaftlichen und finanziellen Risiken, die sich aus der Gesellschaft ergeben.

Aus diesem Grunde empfehlen wir, an dieser Stelle sorgfältig abzuwägen, welche Option von Ihnen gewählt wird, also die Übernahme einer Gesellschaft die Eigentümerin der Immobilie ist mit allen damit verbundenen Risiken oder der Erwerb der Immobilie als Asset.

Unsere Leistung

Wir entwerfen für Sie die entsprechenden vertraglichen Grundlagen. Bei größeren Immobilientransaktionen bereiten dies jedoch regelmäßig bereits die Steuerberater oder Rechtsanwälte der jeweiligen Parteien vor. Erfahrungsgemäß wird bei der Übernahme größerer Immobilieneinheiten eine komplexe Rechtsmaterie mit übernommen. Wir erstellen deshalb bei komplexen Immobilienverträgen jeweils eine sogenannte Bezugsurkunde, in der sich sämtliche für den Vertrag wichtigen Anlagen befinden, wie beispielsweise Mietverträge und ähnliches.

Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, dass wir rechtzeitig alle Anlagen erhalten, um eine Bezugsurkunde erstellen zu können. Sollten Sie die Immobilie von einem Verbraucher erwerben, ist es zwingend erforderlich, die 2-Wochenfrist einzuhalten und es ist weiter zwingend erforderlich, dass wir dem Verbraucher die Verträge als Notar persönlich übermitteln.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren

Digitale Sprechstunde

Jeden vierten Mittwoch von 12-13 Uhr per Zoom-Videochat.