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Grundschuld bestellen

Ihr Anliegen

Sie konnten sich zum Erwerb einer Immobilie durchringen. Ihr neues Grundstück mit aufstehendem Haus oder Ihre Wohnung muss jedoch von Ihnen finanziert werden. Sie haben mit Ihrer Hausbank oder finanzierenden Bank gesprochen. Diese möchte von Ihnen eine Sicherheit, nämlich eine Grundschuld. Ihr Bankberater bittet Sie, einen Notar Ihres Vertrauens aufzusuchen.

 

Rahmenbedingungen

Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück oder an einer Wohnung. Der Gesetzgeber unterscheidet Grundschulden und Hypotheken. Heute werden zu über 90 % Grundschulden bestellt. Gegenstand der Grundschuld ist zum einen die Sicherung der Bank an Ihrem Grundstück. In der überwiegenden Zahl aller Fälle verlangt die Bank von Ihnen auch ein notarielles Schuldanerkenntnis. In diesem notariellen Schuldanerkenntnis verpflichten Sie sich, der Bank den Betrag zu erstatten, den die Bank Ihnen als Darlehen gewährt.

Mit der Grundschuldurkunde und der Unterwerfung der persönlichen Zwangsvollstreckung kann die Bank zum einen auf das Grundstück zugreifen. Zum anderen kann sie auch auf Ihr gesamtes Vermögen zugreifen. Dies wird Ihre Bank jedoch nur dann tun, wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihrer Bank nicht nachkommen. Regelmäßig wird die Grundschuld zu einem Zeitpunkt bestellt, an dem der Verkäufer noch Eigentümer der Immobilie ist. Sie benötigen deshalb häufig die Zustimmung des Verkäufers.

Diese Zustimmungserklärung beurkunden wir regelmäßig bereits im Rahmen des Kaufvertrages. Aus diesem Grunde ist es sehr sinnvoll und wird von den Vertragsparteien regelmäßig so gewünscht, dass sowohl der Grundstückskaufvertrag als auch die dazugehörige Grundschuld von demselben Notar beurkundet werden, um Missverständnisse und Fehlinformationen zu vermeiden.

 

Unsere Leistung

Regelmäßig kennen wir uns schon aus dem Grundstückskaufvertrag. Wir beurkunden für Sie auch die Grundschuld. In dem Gespräch über die Grundschuldbestellung klären wir Sie über die mit der Grundschuld verbundenen wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auf.

Nach Beurkundung leiten wir die Grundschuldbestellungsurkunde an Ihre Bank weiter, damit diese die Bankkredite zur Finanzierung Ihrer Immobilie auszahlen kann, wenn diese fällig sind. Wir klären außerdem, inwieweit Banken, die bisher zu Gunsten des Verkäufers die Immobilie finanziert haben, bereit sind, auf ihre Grundschulden zu verzichten. Wir schreiben diese Banken und wickeln für Sie die gesamte rechtliche Korrespondenz ab die erforderlich ist, damit Ihre Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wird und Ihre Bank Ihren Kredit auszahlt.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes KrögerRechtsanwalt und Notar
JOHANNES KRÖGER
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Johannes.Kroeger@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Franz-Josef RehmannRechtsanwalt und Notar
FRANZ-JOSEF REHMANN

Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Franz-Josef@rehmann.de
Burgstraße 13, 33142 Büren

Daniel RadixRechtsanwalt und Notar
DANIEL RADIX
Tel. (05251) 28899-22
Fax (05251) 28899-29
Daniel.Radix@rehmann.de
Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn

Ringo GrenzRechtsanwalt und Notar
RINGO GRENZ
Tel. (02951) 9857-0
Fax (02951) 9857-32
Ringo.Grenz@rehmann.de
Burgstr. 13, 33142 Büren

Digitale Sprechstunde

Jeden vierten Mittwoch von 12-13 Uhr per Zoom-Videochat.