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Familienrecht

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Die Trennung steht bevor oder ist bereits vollzogen. Es gibt mehr Fragen als Antworten. Stichworte wie Ehescheidung, Unterhalt, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Umgangsrecht und Zugewinnausgleich bekommen plötzlich eine Bedeutung und wollen verstanden werden. Jetzt bloß alles richtig machen!

 

RAHMENBEDINGUNGEN

Das Familienrecht regelt im Wesentlichen die mit Trennung, Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt oder Sorgerecht verbundenen Fragen. Dieses Rechtsgebiet hat bereits ab der Geburt für jeden Bedeutung, z.B. im Zusammenhang mit Abstammung, Verwandtschaft und dem Namen. Es folgen Fragen der Minderjährigkeit und des Kindesunterhalts, dann ggf. der Verlobung, Eheschließung oder des unverheirateten Zusammenlebens.

Die Trennung von Ehepartnern und der damit verbundenen Ehescheidung sowie die Trennung von eingetragenen Lebenspartnerschaften werden immer mehr zur bürgerlichen Normalität. Zwischenzeitig werden knapp 50 % der Ehen in der Bundesrepublik Deutschland wieder geschieden.

Die Scheidung einer Ehe führt nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen, sondern bringt für die gesamte Familie auch psychische Probleme mit sich.

Bei Trennung und Scheidung – auch von Lebenspartnern – stellen sich Fragen nach Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und dem Schicksal von gemeinsamem Vermögen. In steigendem Maße ergibt sich außerdem das Problem, inwieweit Kinder ihren Eltern Unterhalt schulden.

 

UNSERE LEISTUNG

  • Wir begleiten Sie im Rahmen der Trennung und Scheidung durch unsere Fachanwälte sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
  • Ehescheidung und die damit verbundenen Folgesachen (z.B. Durchführung des Versorgungsausgleichs, Unterhalt)
  • Beratung und Erstellung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen betreffend Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
  • Durchführung des Zugewinnausgleiches
  • Berechnung des Versorgungsausgleiches
  • Berechnung und Dauer nachehelichen Unterhalts
  • Vermögensauseinandersetzungen nach der Scheidung (z.B. Immobilien)
  • Hausratsaufteilung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht bezüglich der gemeinsamen minderjährigen Kinder
  • Abstammungsangelegenheiten
  • Überprüfung der Inanspruchnahme beim Elternunterhalt

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Judith StöppelRechtsanwältin
JUDITH STÖPPEL

Tel. (05251) 288 99-0
Fax (05251) 288 99-29
judith.stoeppel@rehmann.de
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