Auch ein Vorsorgebevollmächtigter kann in einem Erbscheinverfahren die hierfür notwendige eidesstattliche Versicherung für den Antragsteller abgeben, sofern dieser gesundheitlich außer Stande ist dies selbst zu machen.
OLG Celle Beschluss vom 20.06.2018, Az.: 6 W 78/18
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