Sowohl der Arbeitnehmer als auch der – fürsorgende – Arbeitgeber sollte bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung an die drohende Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III denken. Wenn der Arbeitnehmer seine...
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