Kinder zahlen für ihre ElternVöllig überraschend und unvorbereitet steht man plötzlich vor dem Problem, dass die pflegebedürftigen Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht werden müssen. Wenn dann die Rente der Eltern oder die Ansprüche aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Unter-bringungskosten abzudecken, tritt oft das Sozialamt ein. Das Sozialamt kann allerdings auf die unterhaltspflichtigen Kinder zurückgreifen und die, an die Eltern erbrachten Leistungen zurück fordern. In diesem Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen für solche Rückforderungs-ansprüche und bestehende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Kurzinformationen
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