Kinder zahlen für ihre ElternVöllig überraschend und unvorbereitet steht man plötzlich vor dem Problem, dass die pflegebedürftigen Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht werden müssen. Wenn dann die Rente der Eltern oder die Ansprüche aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Unterbringungskosten abzudecken, tritt oft das Sozialamt ein. Das Sozialamt kann allerdings auf die unterhaltspflichtigen Kinder zurückgreifen und die, an die Eltern erbrachten Leistungen zurück fordern. In diesem Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen für solche Rückforderungsansprüche und bestehende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.Referent: Rechtsanwalt Ulrich Gerken, Fachanwalt für Sozialrecht c/o Rechtsanwälte Kröger & Rehmann, Büren und Bad Wünnenberg Beginn: 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Kurzinformationen
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