Die Planung einer frühzeitigen Unternehmensnachfolge dient nicht nur der Erhaltung des Unternehmens sondern insbesondere auch der Sicherung der späteren Altersversorgung und des privaten Vermögens.
Unternehmensnachfolgeregelungen sind möglich unter Lebenden und auch durch entsprechende Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag). Jede Unternehmensnachfolge greift jedoch tief in die privaten und betrieblichen Rechtsverhältnisse ein. Regelmäßig sind umfassende Rechtsvorschriften zivilrechtlicher, steuerrechtlicher und auch sozialrechtlicher Art zu berücksichtigen. Daneben muß die Absicherung des Übertragenden und seiner Familie bedacht werden. Gleichermaßen müssen für den Übernehmer aber auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Fortführung des Unternehmens gewährleistet sein. Nur unter Berücksichtigung der umfassenden Vorschriften und der besonderen persönlichen Bedürfnisse der an der Übertragung Beteiligten kann eine angemessene Unternehmensnachfolgeregelung gefunden werden.
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